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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Buchenbach

Höhe
1,40 €pro Person und Nacht
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Buchenbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 1,40 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Beherbergende melden die Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an bzw. ab, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie nach Bescheiderstellung der Gemeinde ab. Gäste erhalten die Schwarzwald-Gästekarte mit KONUS.

Höhe
1,40 € pro Person und Nacht
1,40 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2017)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); die fällig gewordenen Beträge sind nach Bescheiderstellung durch die Gemeinde an die Gemeinde zur Zahlung abzuführen (§ 8 Abs. 2).
Zahlung
Zahlung an die Gemeinde nach deren Bescheid.
Einreichung
Meldung auf den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken oder, in Absprache mit der Gemeinde, über Buchungsprogramme (§ 7 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Buchenbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Buchenbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Meldepflichtige haften der Gemeinde für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe.
  • Kurtaxepflichtige Einwohner (Zweitwohnungsinhaber) zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 35,00 € je Person.
  • Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig; sie entsteht am Ankunftstag.
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Buchenbach.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Buchenbach startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Buchenbach im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Buchenbach startet. Eine E-Mail, keine Werbung.