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Brandenburg

Kurbeitrag in Burg (Spreewald)

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 08.10.2026.

Einige Angaben für Burg (Spreewald) bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Burg (Spreewald) erhebt 2,00 EUR Kurbeitrag je Person ab 18 Jahren und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag, höchstens 28 Tage im Jahr). Der Beitrag ist am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt fällig; Vermieter rechnen monatlich zum 15. des Folgemonats beim Amt ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 EUR je Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag), längstens für 28 Kalendertage im Jahr. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit. (gilt seit 03.04.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde, die sich zur Ausbildung und Berufsausübung in Burg aufhalten, wenn sie im Erhebungsgebiet arbeiten und ausgebildet werden (Geschäftsreisende), sind befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 6).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Kurbeitrag am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt fällig (§ 3 Abs. 2); im Laufe eines Monats fällig gewordene Kurbeiträge jeweils zum 15. des folgenden Kalendermonats beim Amt abrechnen (§ 7 Abs. 8).
Zahlung
Vermieter ziehen den Kurbeitrag ein und führen ihn an das Amt ab; Zahlungsaufforderung nach Kontrolle der Abrechnung, Einzug per Lastschrift oder Überweisung (§ 7 Abs. 7, 8).
Einreichung
Elektronische Erfassung im Meldesystem 'AVS' des Amtes, daraus wird die elektronische GästeCard erzeugt (§ 7 Abs. 5).
Betrieb anzeigen
Gäste im AVS erfassen und GästeCard ausstellen; bei Änderung des Abreisetages neue GästeCard (§ 7 Abs. 11).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Burg (Spreewald) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Burg (Spreewald) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Ausländische Gäste müssen den Meldeschein der GästeCard unterschreiben; ein Jahr aufbewahren (§ 7 Abs. 2).
  • Tagesgäste zahlen 1,00 EUR über Parkplatzautomaten, QR-Code oder Touristinformation (§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 2).
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen 56,00 EUR Jahresbeitrag.
  • Vermieter haften für den vollständigen Einzug (§ 7 Abs. 7).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Burg (Spreewald).

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