Brandenburg
Kurbeitrag in Lübbenau/Spreewald
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag), höchstens 28 Kalendertage im Jahr; unter 18 Jahren frei. Vermieter melden am Ankunftstag (spätestens 24 Stunden), ziehen ein und rechnen quartalsweise bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit; längstens 28 Kalendertage im Jahr. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Ortsfremde, die sich zur Ausbildung oder Berufsausübung aufhalten, wenn sie im Erhebungsgebiet arbeiten oder ausgebildet werden (Geschäftsreisende erhalten keine GästeCard).
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung am Tage der Ankunft, spätestens innerhalb von 24 Stunden (§ 8); Abrechnung und Abführung quartalsweise jeweils zum 10. des Folgemonats (10.04., 10.07., 10.10., 10.01.) (§ 7 Abs. 4).
- Zahlung
- Beitrag spätestens am Abreisetag beim Vermieter fällig; Abführung quartalsweise zum 10.; ab 100 EUR Lastschrift/Überweisung.
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lübbenau/Spreewald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Lübbenau/Spreewald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldepflicht besteht für jede Vermietung, auch bei befreiten Gästen (§ 9 Abs. 1).
- Kostenerstattung 5 % des Nettobetrags für elektronisch abrechnende Vermieter bei fristgerechter Zahlung (§ 10).
- Jahreskurbeitrag 56,00 EUR je Person möglich.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald.
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