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Brandenburg

Kurbeitrag in Lübbenau/Spreewald

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag), höchstens 28 Kalendertage im Jahr; unter 18 Jahren frei. Vermieter melden am Ankunftstag (spätestens 24 Stunden), ziehen ein und rechnen quartalsweise bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag einschließlich Umsatzsteuer; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befreit; längstens 28 Kalendertage im Jahr. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Ortsfremde, die sich zur Ausbildung oder Berufsausübung aufhalten, wenn sie im Erhebungsgebiet arbeiten oder ausgebildet werden (Geschäftsreisende erhalten keine GästeCard).
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung am Tage der Ankunft, spätestens innerhalb von 24 Stunden (§ 8); Abrechnung und Abführung quartalsweise jeweils zum 10. des Folgemonats (10.04., 10.07., 10.10., 10.01.) (§ 7 Abs. 4).
Zahlung
Beitrag spätestens am Abreisetag beim Vermieter fällig; Abführung quartalsweise zum 10.; ab 100 EUR Lastschrift/Überweisung.
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lübbenau/Spreewald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Lübbenau/Spreewald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Meldepflicht besteht für jede Vermietung, auch bei befreiten Gästen (§ 9 Abs. 1).
  • Kostenerstattung 5 % des Nettobetrags für elektronisch abrechnende Vermieter bei fristgerechter Zahlung (§ 10).
  • Jahreskurbeitrag 56,00 EUR je Person möglich.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald.

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