Niedersachsen
Gästebeitrag in Butjadingen
- Höhe
- ab 1,60 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 3 frei, unter 13: ab 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Butjadingen erhebt ab 01.01.2026 einen Gästebeitrag je Übernachtung und Person: Hauptsaison (15.03.–15.10.) 3,50 € (Kinder 3 bis 12 Jahre 2,10 €), Nebensaison 1,60 € (Kinder 1,00 €), Kinder unter 3 Jahren frei. Der Gast zahlt innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft für den gesamten geplanten Aufenthalt an den Vermieter; dieser stellt die Gästekarte aus, meldet den Gast innerhalb von drei Tagen bei der Tourismus-Service Butjadingen (TSB) und liefert den Beitrag 14 Tage nach Zahlungsaufforderung der TSB ab.
- Höhe
- ab 1,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Pro Übernachtung und Person inklusive Umsatzsteuer: Hauptsaison (15.03.–15.10.) ab 13 Jahren 3,50 €, 3 bis 12 Jahre 2,10 €; Nebensaison (übrige Zeit) ab 13 Jahren 1,60 €, 3 bis 12 Jahre 1,00 €; Kinder unter 3 Jahren frei. Jahresgästebeitrag 98,00 € (ab 13 Jahre) bzw. 58,80 € (3 bis 12 Jahre). (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 3 frei, unter 13: ab 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gästekarte und Einzug innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft, Meldung des Gastes innerhalb von drei Tagen bei der TSB, Ablieferung innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung durch die TSB (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 a).
- Zahlung
- Der gesamte Beitrag für die geplante Aufenthaltsdauer wird innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft fällig und an den Wohnungsgeber gezahlt (§ 7 Abs. 1); Ablieferung an die TSB nach deren Zahlungsaufforderung.
- Einreichung
- Digitales Meldeverfahren über das Web-Portal AVS.de (Zugangsdaten bei der TSB); ausnahmsweise manuelle Gastanmeldung für den Vermieter (§ 8 Abs. 1 a).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Butjadingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Butjadingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind u. a. das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, wenn für das 1. und 2. Kind gezahlt wird, sowie Schwerbehinderte ab GdB 80 oder mit Merkzeichen H und ihre Begleitpersonen (§ 3).
- Personen, die sich anlässlich besonderer Familienfeiern nur eine Übernachtung aufhalten, sind befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 6).
- Gästeverzeichnis innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft führen und fünf Jahre ab Beginn des Folgejahres aufbewahren (§ 8 Abs. 1 b).
- Verlorene oder nicht zurückgegebene Meldescheine werden mit 10 € je Schein berechnet (§ 8 Abs. 1 b).
- Die Satzung ist in den vermieteten Räumen gut sichtbar auszulegen (§ 8 Abs. 1 d).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Butjadingen – Gästebeitragssatzung vom 18.12.2025 (gültig ab 01.01.2026)
- Butjadingen – Gästebeitrag (Höhe 2026)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Butjadingen.
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