Niedersachsen
Gästebeitrag in Varel
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 4 frei, unter 16: ab 0,90 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Varel bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Gästebeitrag je Person und Tag nach Zone und Saison: Zone I (Dangast) 4,00 € von 15.03. bis 31.10., sonst 2,00 €; Zone II (Varel/übrige Ortsteile) 3,50 € bzw. 1,80 €. Kinder von 4 bis 15 Jahren zahlen etwa die Hälfte, unter 4 Jahren frei; bei Familien zählen höchstens vier Personen. Der Gast zahlt innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft für den ganzen Aufenthalt, der Vermieter meldet innerhalb von 48 Stunden und rechnet monatlich mit dem Tourismus-Service ab.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone, Kinder ermäßigt
Je Person und Tag, Zone I (Dangast) 4,00 € Hauptsaison (15.03.–31.10.) bzw. 2,00 € übrige Zeit, Zone II (Varel und übrige Ortsteile) 3,50 € bzw. 1,80 €. Kinder ab 4 bis einschließlich 15 Jahre halbe Sätze (2,00/1,00 € bzw. 1,80/0,90 €); Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 4 frei, unter 16: ab 0,90 €
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind von der Gästebeitragspflicht ausgenommen und haben dies nachzuweisen (§ 2 Abs. 2 b).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft beim Tourismus-Service, Gästekarte innerhalb von 24 Stunden ausstellen (§ 8 Abs. 1 a, b); Abrechnung der eingezogenen Beiträge monatlich mit dem Tourismus-Service (§ 8 Abs. 1 c). Ein Stichtag je Monat ist im Auszug nicht genannt.
- Zahlung
- Der Gästebeitrag ist innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft für die gesamte Aufenthaltsdauer fällig und an den Wohnungsgeber zu zahlen (§ 7 Abs. 1); dieser rechnet monatlich mit dem Tourismus-Service ab.
- Einreichung
- Meldevordruck Nordsee-ServiceCard (offline oder online) beim Tourismus-Service Varel/Dangast.
- Betrieb anzeigen
- Zahlungsverweigernde Gäste sind innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft dem Tourismus-Service zu melden (§ 8 Abs. 1 g).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Varel nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Varel ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Bei Familien werden höchstens vier Personen berechnet, jede 5. und weitere Person ist befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2).
- Schwerbehinderte mit MdE ab 70 % zahlen 50 %, bei 100 % (Selbstzahler) befreit; Begleitpersonen mit Merkzeichen B befreit (§ 3, § 4).
- Jahresgästebeitrag: Zone I 112,00 €, Zone II 98,00 € (Erwachsene); Zweitwohnungsinhaber und Saison-Camper sind dazu verpflichtet (§ 5 Abs. 4).
- Wohnungsgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung; bei Pflichtverletzung kann geschätzt werden (§ 8 Abs. 5, 6).
- Gästeverzeichnis ein Kalenderjahr aufbewahren (§ 8 Abs. 1 e).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Varel – Gästebeitragssatzung (4. Änderung, ab 01.01.2026)
- Dangast – Nordsee-ServiceCard (Gästebeitragszonen ab 01.01.2026)
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Varel.
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