Niedersachsen
Gästebeitrag in Clausthal-Zellerfeld
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: 1,65 €
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Clausthal-Zellerfeld bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Gästebeitrag je Person und Übernachtung: Erwachsene 2,14 EUR, Kinder von 6 bis 17 Jahren 1,44 EUR, Kinder bis 5 Jahre frei. Der Beitrag wird spätestens am Tag nach Ankunft für den gesamten Aufenthalt beim Wohnungsgeber entrichtet. Der Wohnungsgeber meldet die Gäste an und rechnet monatlich per Abgabenbescheid ab.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,00 € je Person und Übernachtung, Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren 1,65 €, Kinder unter 6 frei (5. Änderungssatzung vom 04.12.2025, in Kraft 01.01.2026). (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: 1,65 €
- Berufliche Übernachtungen
- Auf Antrag befreit sind Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung, im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder zur Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten; Wohnungsgeber dürfen Befreiungen nicht selbständig gewähren.
- Erhoben seit
- 01.01.2016
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 der Gästebeitragssatzung führen Sie den eingezogenen Gästebeitrag innerhalb von sieben Tagen nach Festsetzung durch Abgabenbescheid der Kurbetriebsgesellschaft an diese ab.
- Zahlung
- Der Wohnungsgeber zieht den Gästebeitrag vom Gast ein; die Tourist-Information kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
- Einreichung
- Über das elektronische Melde- und Gästekartenverfahren oder einen registrierten, fortlaufend nummerierten Meldescheinblock.
- Betrieb anzeigen
- Aufnahme und Beendigung der Vermietertätigkeit sind unverzüglich der Kurbetriebsgesellschaft "Die Oberharzer" mbH oder der Tourist-Information anzuzeigen (§ 11 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Clausthal-Zellerfeld nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Clausthal-Zellerfeld ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gästebeitrag schließt die kostenlose Nutzung des ÖPNV (HATIX-Ticket) ein.
- Zweitwohnungsinhaber zahlen einen pauschalierten Jahresgästebeitrag (36 Tage: Erwachsene 77,04 EUR, Kinder 6 bis 17 Jahre 51,84 EUR).
- Das Gästeverzeichnis ist mindestens 4 Jahre aufzubewahren; die Satzung ist für Gäste sichtbar auszulegen.
Quellen und Prüfstand
- Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld – Gästebeitragssatzung (1. Änderung)
- Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld – Gästebeitragssatzung (Lesefassung ab 2018)
- 5. Änderung der Gästebeitragssatzung vom 04.12.2025
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Clausthal-Zellerfeld.
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