Niedersachsen
Gästebeitrag in Bad Grund
- Höhe
- 2,10 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 7 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: halber Satz
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Bad Grund bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,10 EUR je Übernachtung und Person ab 18 Jahren, Kinder ab dem 7. Lebensjahr bis 18 zahlen die Hälfte, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Gast muss innerhalb von 24 Stunden die Gästekarte erhalten, Meldung an die Gästebeitragsstelle innerhalb von 7 Tagen.
- Höhe
- 2,10 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,10 EUR je Übernachtung für Einzelpersonen und Personen einer Familie nach Vollendung des 18. Lebensjahres (Zone I und II gleich, ab 01.01.2022). Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen 50 %. Bei einer Familie werden höchstens drei Personen berechnet. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: halber Satz
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht beitragspflichtig ist, wer sich nur zur Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhält (§ 3 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gästekarte innerhalb von 24 Stunden nach Anreise aushändigen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1); Meldung an die Gästebeitragsstelle innerhalb von 7 Tagen nach Anreise (Nr. 2); Gästebeitrag innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Rechnungsstellung abführen (Nr. 3).
- Zahlung
- Tagesgästebeitrag ist am ersten Werktag nach Ankunft fällig, sofern er nicht vom Wohnungsgeber eingezogen wird (§ 9 Abs. 1). Der Wohnungsgeber haftet für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
- Einreichung
- Meldung per Meldevordruck (Durchschreibesatz) oder Onlineportal der Gemeinde.
- Betrieb anzeigen
- Satzung ist den Gästen durch Aushang bekannt zu geben (§ 10 Abs. 1 Nr. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Grund nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Grund ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gästeverzeichnis führen und Meldevordrucke 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren.
- Für nicht abgerechnete oder unvollständige Vordrucke werden 54,00 EUR je Vordruck berechnet.
- Alternativ Jahresgästebeitrag 63,00 EUR (Erwachsene) bzw. 31,50 EUR (Kind 7 bis 18) ab 01.01.2022.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Grund.
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