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Niedersachsen

Gästebeitrag in Bad Grund

Höhe
2,10 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 7 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 18: halber Satz
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Bad Grund bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,10 EUR je Übernachtung und Person ab 18 Jahren, Kinder ab dem 7. Lebensjahr bis 18 zahlen die Hälfte, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. Gast muss innerhalb von 24 Stunden die Gästekarte erhalten, Meldung an die Gästebeitragsstelle innerhalb von 7 Tagen.

Höhe
2,10 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,10 EUR je Übernachtung für Einzelpersonen und Personen einer Familie nach Vollendung des 18. Lebensjahres (Zone I und II gleich, ab 01.01.2022). Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen 50 %. Bei einer Familie werden höchstens drei Personen berechnet. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
Nicht beitragspflichtig ist, wer sich nur zur Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhält (§ 3 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gästekarte innerhalb von 24 Stunden nach Anreise aushändigen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1); Meldung an die Gästebeitragsstelle innerhalb von 7 Tagen nach Anreise (Nr. 2); Gästebeitrag innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Rechnungsstellung abführen (Nr. 3).
Zahlung
Tagesgästebeitrag ist am ersten Werktag nach Ankunft fällig, sofern er nicht vom Wohnungsgeber eingezogen wird (§ 9 Abs. 1). Der Wohnungsgeber haftet für rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung.
Einreichung
Meldung per Meldevordruck (Durchschreibesatz) oder Onlineportal der Gemeinde.
Betrieb anzeigen
Satzung ist den Gästen durch Aushang bekannt zu geben (§ 10 Abs. 1 Nr. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Grund nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Grund ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gästeverzeichnis führen und Meldevordrucke 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren.
  • Für nicht abgerechnete oder unvollständige Vordrucke werden 54,00 EUR je Vordruck berechnet.
  • Alternativ Jahresgästebeitrag 63,00 EUR (Erwachsene) bzw. 31,50 EUR (Kind 7 bis 18) ab 01.01.2022.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Grund.

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