Nordrhein-Westfalen
Beherbergungssteuer in Düsseldorf
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- befreitkeine Abgabe für Minderjährige
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Abgabe–
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3 € pro Person und Übernachtung.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2024)
- Kinder und Jugendliche
- befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Stadt nennt keine Befreiung für berufliche Übernachtungen.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.01.2024
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf amtlichem Vordruck.
- Zahlung
- Zahlung bis zum 30. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse.
- Einreichung
- Online-Formular oder PDF-Formular der Stadt; je Standort eine eigene Anmeldung.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Düsseldorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Düsseldorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Ab dem 22. Tag einer ununterbrochenen Beherbergung im selben Betrieb fällt keine Steuer mehr an.
- Personen unter 18 Jahren sind befreit.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Düsseldorf.
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