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Nordrhein-Westfalen

Beherbergungssteuer in Düsseldorf

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
befreitkeine Abgabe für Minderjährige
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Gebucht über

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3 € pro Person und Übernachtung.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2024)
Kinder und Jugendliche
befreit
Berufliche Übernachtungen
Die Stadt nennt keine Befreiung für berufliche Übernachtungen.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.01.2024
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf amtlichem Vordruck.
Zahlung
Zahlung bis zum 30. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse.
Einreichung
Online-Formular oder PDF-Formular der Stadt; je Standort eine eigene Anmeldung.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Düsseldorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Düsseldorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Ab dem 22. Tag einer ununterbrochenen Beherbergung im selben Betrieb fällt keine Steuer mehr an.
  • Personen unter 18 Jahren sind befreit.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Düsseldorf.

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