Gastgeberklar Ort prüfen

Nordrhein-Westfalen

Beherbergungssteuer in Duisburg

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Duisburg auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

3 € pro Person und Nacht, ab 1. Januar 2027. Der Übernachtungspreis spielt keine Rolle.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
Änderung
Ab 01.01.2027: 3,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor.
Erhoben seit
01.01.2027
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 10. Tag nach Quartalsende, erstmals für das 1. Quartal 2027.
Zahlung
Zahlung ebenfalls bis zum 10. Tag nach Quartalsende an das Amt für Rechnungswesen und Steuern.
Einreichung
Amtlicher Vordruck (unterschrieben) oder elektronische Steueranmeldung der Stadt.
Betrieb anzeigen
Betriebe, die am 1.11.2026 bestehen, müssen sich bis 30.11.2026 beim Amt für Rechnungswesen und Steuern anmelden (elektronisch oder schriftlich). Danach Beginn, Ende, Betreiberwechsel und Umzug vorher anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Duisburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Duisburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Steuer in Duisburg nicht ein. Gastgeber melden und zahlen selbst.

Gut zu wissen
  • Die Steuer gilt erst für Übernachtungen ab 1. Januar 2027.
  • Buchungen, die der Gastgeber vor Inkrafttreten der Satzung (bekannt gemacht am 31. Juli 2026) verbindlich bestätigt hat, sind nicht steuerpflichtig.
  • Minderjährige und Teilnehmende an Klassenfahrten sind befreit.
  • Erklärungen von Gästen zu Befreiungen als Teil der Buchung aufbewahren.
Quellen und Prüfstand

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