Hessen
Kurbeitrag in Edertal
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 1,00 € je Person und Aufenthaltstag, nur im Ortsteil Kleinern (ohne Kesselbach). Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Beitragserklärung vierteljährlich bis zum 20. des Folgemonats.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je Person und Aufenthaltstag im Erhebungsgebiet Kleinern (ohne Gemarkungsteil Kesselbach). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit. (gilt seit 01.04.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Beitragspflichtig sind nur Ortsfremde, die sich nicht zur Ausübung ihres Berufes in der Gemeinde aufhalten; Erklärung mit Arbeitgeberangabe nötig, sonst wird der Beitrag eingezogen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 2: Beitragserklärung und Abführung bis zum 20. des auf das Kalendervierteljahr folgenden Monats.
- Zahlung
- Beitrag am Tag der Abreise fällig, in der Rechnung gesondert ausweisen, Abführung an das Kassen- und Steueramt der Gemeinde.
- Einreichung
- Beitragserklärung nach amtlichem Vordruck, elektronische Meldung möglich (Digitale Tourismusabgabe).
- Betrieb anzeigen
- Gäste unverzüglich anmelden; Gästeverzeichnis ein Jahr ab Abreise aufbewahren.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Edertal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Edertal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Gemeindeseite nennt zusätzlich einen Tourismusbeitrag (1,00 € ab 14 Jahren) für den übrigen Gemeindebereich; die zugehörige Satzung liegt nicht im Auszug vor.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Edertal.
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