Gastgeberklar Ort prüfen

Hessen

Tourismusabgabe (Übernachtungssteuer) in Vöhl

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Vöhl bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

Buchung in Vöhl berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Vöhl auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Übernachtungssteuer (Tourismusabgabe) von 1,00 € je Person und Übernachtung seit 01.07.2022. Steuerpflichtig ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs; Anmeldung vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Quartalsende.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.07.2022
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (§ 6 Abs. 3); die Steuer wird mit Einreichung der Anmeldung fällig (§ 6 Abs. 4).
Zahlung
Der Betreiber errechnet die Steuer selbst und zahlt an die Gemeinde Vöhl, Steueramt.
Einreichung
Steueranmeldung nach amtlichem Vordruck, auch elektronisch (Online-Meldung laut Gemeinde-Seite).
Betrieb anzeigen
Erstmaliges Angebot entgeltlicher Übernachtungen unverzüglich dem Steueramt anzeigen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Vöhl nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Vöhl ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Es handelt sich um eine Steuer, die der Betrieb schuldet, keine klassische Kurtaxe mit Gästekarte.
  • Nachweise (Rechnungen, Belege) sind auf Anforderung vorzulegen (§ 6 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Vöhl.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen