Baden-Württemberg
Kurtaxe in Elzach
- Höhe
- 2,20 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Elzach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 2,20 EUR je Person und Aufenthaltstag ganzjährig (Satzung in Kraft 01.01.2022, 1. Änderung vom 28.01.2025). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Gästekarte gilt als KONUS-Karte.
- Höhe
- 2,20 € pro Person und Nacht
2,20 EUR je Person und Aufenthaltstag ganzjährig; Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Beträge sind nach Zustellung des Kurtaxebescheids innerhalb von 14 Tagen an die Stadtkasse abzuführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6); Meldepflichtige ziehen ein und haften für richtigen Einzug.
- Einreichung
- Meldevordrucke lückenlos verwenden oder das elektronische Meldeverfahren der Stadt nutzen; fehlende Vordrucke 10 € Schadenersatz je Exemplar.
- Betrieb anzeigen
- Anträge auf Befreiung spätestens am Abreisetag bei der Stadt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Elzach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Elzach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Tagesgäste ohne Übernachtung sind befreit.
- Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten/Zeltlagern/Herbergen sind befreit.
- Gastgeber geben die KONUS-Gästekarte bei Anreise aus.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Elzach.
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