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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Winden im Elztal

Höhe
2,20 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Regeln im Detail

Kurtaxe 2,20 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Gäste sind innerhalb von 3 Tagen an- bzw. abzumelden; die Kurtaxe ist nach Zustellung des Bescheids innerhalb von 14 Tagen abzuführen.

Höhe
2,20 € pro Person und Nacht
2,20 € je Person und Aufenthaltstag ganzjährig; Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten; die berufliche Tätigkeit ist durch ergänzende Angaben zu Ort und Dauer glaubhaft zu machen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung der Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); fällige Beträge sind nach Zustellung des Kurtaxebescheids innerhalb von 14 Tagen an die Gemeindekasse abzuführen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); der Meldepflichtige zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (fortlaufend und lückenlos) oder über das elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 5 und 6).
Betrieb anzeigen
Anzumelden sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, An- und Abreisetag, ggf. Grad der Behinderung, Ort der Berufstätigkeit und Begleitpersonen (§ 7 Abs. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Winden im Elztal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Winden im Elztal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Tagesgäste ohne Übernachtung, Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Familienbesuche, Schullandheim-/Zeltlager-/Herbergsteilnehmer, Trainingslager- und Sportwettkampfteilnehmer sowie Kranke, die Kureinrichtungen nicht besuchen können (ärztliches Zeugnis).
  • Befreiungs- und Ermäßigungsanträge sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
  • Für fehlende Meldevordrucke wird pauschal 10,00 € je Exemplar Schadenersatz verlangt (§ 7 Abs. 5).
  • Einwohner mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen andernorts zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 45,00 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Winden im Elztal.

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