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Bayern

Kurbeitrag in Fischbachau

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 18 Jahren, 1,50 EUR für Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr. Kinder unter 6 sind befreit. Gastgeber melden Gäste spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag und Person 3,00 EUR ab vollendetem 18. Lebensjahr, 1,50 EUR vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 1,50 EUR für Tagungs- und Seminargäste. Umsatzsteuer enthalten. Ganzjährig erhoben. Pauschaler Jahreskurbeitrag 102,00 EUR bzw. 51,00 EUR. (gilt seit 01.12.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die ausschließlich zum Zweck der Berufsausübung im Kurgebiet übernachten (z. B. Bauarbeiter, Monteure, Messebesucher).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise; Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise (§ 7 Abs. 1 und 4).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig; die Gemeinde kann zulassen, dass er erst am Monatsende abgeführt wird (§ 7 Abs. 4).
Einreichung
Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde ist ab 01.12.2025 für alle Meldepflichtigen verpflichtend; Härtefall-Befreiung auf Antrag.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Fischbachau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Fischbachau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Zu melden sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, An- und Abreisetag und ggf. Grad der Behinderung.
  • Die Gästekarte wird vom Gastgeber auf den Namen des Gastes ausgestellt.
  • Befreit ohne Gästekarte: unentgeltlich aufgenommene Familienbesuche von Einwohnern ohne Nutzung der Kureinrichtungen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Fischbachau.

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