Bayern
Kurbeitrag in Fischbachau
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 18 Jahren, 1,50 EUR für Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr. Kinder unter 6 sind befreit. Gastgeber melden Gäste spätestens am Tag nach der Anreise elektronisch und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag und Person 3,00 EUR ab vollendetem 18. Lebensjahr, 1,50 EUR vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 1,50 EUR für Tagungs- und Seminargäste. Umsatzsteuer enthalten. Ganzjährig erhoben. Pauschaler Jahreskurbeitrag 102,00 EUR bzw. 51,00 EUR. (gilt seit 01.12.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die ausschließlich zum Zweck der Berufsausübung im Kurgebiet übernachten (z. B. Bauarbeiter, Monteure, Messebesucher).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise; Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise (§ 7 Abs. 1 und 4).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig; die Gemeinde kann zulassen, dass er erst am Monatsende abgeführt wird (§ 7 Abs. 4).
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde ist ab 01.12.2025 für alle Meldepflichtigen verpflichtend; Härtefall-Befreiung auf Antrag.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Fischbachau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Fischbachau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Zu melden sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, An- und Abreisetag und ggf. Grad der Behinderung.
- Die Gästekarte wird vom Gastgeber auf den Namen des Gastes ausgestellt.
- Befreit ohne Gästekarte: unentgeltlich aufgenommene Familienbesuche von Einwohnern ohne Nutzung der Kureinrichtungen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Fischbachau.
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