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Bayern

Kurbeitrag in Bayrischzell

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Bayrischzell bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 18 Jahren, 1,50 EUR für Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr. Kinder unter 6 sind befreit, erhalten aber eine Gästekarte. An- und Abreise zählen zusammen als ein Tag.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag und Person 3,00 EUR ab vollendetem 18. Lebensjahr, 1,50 EUR vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 1,50 EUR für Tagungs- und Seminargäste. Umsatzsteuer enthalten. Ganzjährig erhoben. Pauschaler Jahreskurbeitrag 102,00 EUR bzw. 51,00 EUR. (gilt seit 01.12.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die ausschließlich zum Zweck der Berufsausübung im Kurgebiet übernachten (z. B. Bauarbeiter, Monteure, Messebesucher).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldepflichtige melden die Beitragspflichtigen unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei der Gemeinde.
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2); Einhebung durch den Verpflichteten nach § 7 (nicht im Auszug).
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bayrischzell nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bayrischzell ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Gästekarte wird vom Gastgeber auf den Namen des Gastes ausgestellt und ist nicht übertragbar.
  • Befreit ohne Gästekarte: unentgeltlich aufgenommene Familienbesuche von Einwohnern ohne Nutzung der Kureinrichtungen.
  • Gäste melden sich spätestens am Tag nach Ankunft, entfällt bei Meldung durch den Gastgeber nach § 7 Abs. 1.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bayrischzell.

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