Bayern
Kurbeitrag in Bayrischzell
- Höhe
- 3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Bayrischzell bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,00 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 18 Jahren, 1,50 EUR für Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr. Kinder unter 6 sind befreit, erhalten aber eine Gästekarte. An- und Abreise zählen zusammen als ein Tag.
- Höhe
- 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag und Person 3,00 EUR ab vollendetem 18. Lebensjahr, 1,50 EUR vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 1,50 EUR für Tagungs- und Seminargäste. Umsatzsteuer enthalten. Ganzjährig erhoben. Pauschaler Jahreskurbeitrag 102,00 EUR bzw. 51,00 EUR. (gilt seit 01.12.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die ausschließlich zum Zweck der Berufsausübung im Kurgebiet übernachten (z. B. Bauarbeiter, Monteure, Messebesucher).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldepflichtige melden die Beitragspflichtigen unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, bei der Gemeinde.
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2); Einhebung durch den Verpflichteten nach § 7 (nicht im Auszug).
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bayrischzell nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bayrischzell ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Gästekarte wird vom Gastgeber auf den Namen des Gastes ausgestellt und ist nicht übertragbar.
- Befreit ohne Gästekarte: unentgeltlich aufgenommene Familienbesuche von Einwohnern ohne Nutzung der Kureinrichtungen.
- Gäste melden sich spätestens am Tag nach Ankunft, entfällt bei Meldung durch den Gastgeber nach § 7 Abs. 1.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bayrischzell.
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