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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Friedrichskoog

Höhe
ab 0,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurabgabe 2,50 EUR (Mai–September) bzw. 1,70 EUR (März/April und Oktober) je Person und Tag, Anreisetag zählt, Abreisetag nicht. Erhoben nur vom 01.03. bis 31.10.; Kinder und Jugendliche unter 18 in Begleitung sind befreit. Der Unterkunftsgeber zieht für den ganzen Aufenthalt ein und meldet bis zum 10. des Folgemonats.

Höhe
ab 0,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Tag 2,50 EUR (01.05.–30.09.) bzw. 1,70 EUR (01.03.–30.04. und 01.10.–31.10.), jeweils inkl. Mehrwertsteuer. Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Kurabgabepflicht nur vom 01.03. bis 31.10. Je Kalenderjahr höchstens die Jahreskurabgabe von 43,00 EUR. (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes oder in ihrer Ausbildung anwesend sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 4).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung bis zum 10. Tag des Folgemonats (§ 8 Abs. 4); Abführung spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung (§ 8 Abs. 5).
Zahlung
Der Gast zahlt beim Unterkunftsgeber spätestens am Tag nach der Ankunft für die gesamte voraussichtliche Aufenthaltsdauer (§ 4 Abs. 2); der Unterkunftsgeber führt nach Rechnung der Gemeinde ab.
Einreichung
Elektronisches Meldescheinverfahren oder Papiermeldescheinverfahren (§ 8 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
Gäste werden über das von der Gemeinde vorgegebene Meldeverfahren angemeldet; Gästekarte ausstellen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Friedrichskoog nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Friedrichskoog ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreiung der Minderjährigen gilt nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson.
  • Gästeverzeichnis mit Belegungsplan ist sechs Jahre nach Jahresschluss aufzubewahren (§ 8 Abs. 7).
  • Zweitwohnungs-/Wohneinheitsinhaber zahlen die Jahreskurabgabe von 43,00 EUR unabhängig von der Aufenthaltsdauer (§ 5 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Friedrichskoog.

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