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Niedersachsen

Gästebeitrag in Otterndorf

Höhe
ab 2,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Gästebeitrag je Übernachtung ab 18 Jahren: 3,00 € von 01.05. bis 15.09., sonst 2,50 €. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen nichts. Der Gastgeber meldet den Gast bei Anreise im elektronischen Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt, zieht den Beitrag ein und führt ihn innerhalb von zwei Monaten ab.

Höhe
ab 2,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Übernachtung und Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres 3,00 € (Saison A, 01.05.-15.09.) bzw. 2,50 € (Saison B, übrige Zeit), inkl. Umsatzsteuer. Die Übernachtung des Saisonwechsels zählt zur endenden Saison. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 100 % ermäßigt. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Nicht beitragspflichtig sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung in Otterndorf aufhalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1); ebenso Schul-, Berufsaus- und -fortbildung (§ 3 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung unmittelbar bei Anreise (§ 8 Abs. 1 Nr. 1); Ablieferung des eingezogenen Beitrags innerhalb von zwei Monaten an die Stadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2). Bei Befreiung von der Nutzungspflicht des Systems: Meldung innerhalb von 14 Tagen.
Zahlung
Ohne Einziehung durch den Wohnungsgeber ist der Beitrag am ersten Werktag nach Ankunft fällig (§ 7 Abs. 1); der Wohnungsgeber zieht ein und stellt die Gästekarte aus.
Einreichung
Elektronischer Meldeschein im elektronischen Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt Otterndorf; nur auf Antrag bei unbilliger Härte kostenpflichtiger Papier-Meldeschein (0,50 €).
Betrieb anzeigen
Gästeverzeichnis tagesaktuell führen, 5 Jahre ab Beginn des folgenden Kalenderjahres aufbewahren; Satzung gut sichtbar aushängen; Zahlungsverweigerer unverzüglich melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Otterndorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Otterndorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Wohnungsgeber haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 8 Abs. 4).
  • Befreite Personen nach § 3 Abs. 2 erhalten ebenfalls eine Gästekarte und müssen im Gästeverzeichnis stehen.
  • Bei Zweitwohnungen wird der Jahresgästebeitrag (120 € bzw. 60 €) per Bescheid erhoben.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Otterndorf.

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