Niedersachsen
Gästebeitrag in Otterndorf
- Höhe
- ab 2,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Gästebeitrag je Übernachtung ab 18 Jahren: 3,00 € von 01.05. bis 15.09., sonst 2,50 €. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen nichts. Der Gastgeber meldet den Gast bei Anreise im elektronischen Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt, zieht den Beitrag ein und führt ihn innerhalb von zwei Monaten ab.
- Höhe
- ab 2,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Übernachtung und Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres 3,00 € (Saison A, 01.05.-15.09.) bzw. 2,50 € (Saison B, übrige Zeit), inkl. Umsatzsteuer. Die Übernachtung des Saisonwechsels zählt zur endenden Saison. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 100 % ermäßigt. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht beitragspflichtig sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung in Otterndorf aufhalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1); ebenso Schul-, Berufsaus- und -fortbildung (§ 3 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung unmittelbar bei Anreise (§ 8 Abs. 1 Nr. 1); Ablieferung des eingezogenen Beitrags innerhalb von zwei Monaten an die Stadt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2). Bei Befreiung von der Nutzungspflicht des Systems: Meldung innerhalb von 14 Tagen.
- Zahlung
- Ohne Einziehung durch den Wohnungsgeber ist der Beitrag am ersten Werktag nach Ankunft fällig (§ 7 Abs. 1); der Wohnungsgeber zieht ein und stellt die Gästekarte aus.
- Einreichung
- Elektronischer Meldeschein im elektronischen Gästebeitragsabrechnungssystem der Stadt Otterndorf; nur auf Antrag bei unbilliger Härte kostenpflichtiger Papier-Meldeschein (0,50 €).
- Betrieb anzeigen
- Gästeverzeichnis tagesaktuell führen, 5 Jahre ab Beginn des folgenden Kalenderjahres aufbewahren; Satzung gut sichtbar aushängen; Zahlungsverweigerer unverzüglich melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Otterndorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Otterndorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Wohnungsgeber haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 8 Abs. 4).
- Befreite Personen nach § 3 Abs. 2 erhalten ebenfalls eine Gästekarte und müssen im Gästeverzeichnis stehen.
- Bei Zweitwohnungen wird der Jahresgästebeitrag (120 € bzw. 60 €) per Bescheid erhoben.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Otterndorf.
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