Gastgeberklar Ort prüfen

Hessen

Tourismusbeitrag in Fulda

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Fulda bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

Buchung in Fulda berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Fulda auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Tourismusbeitrag (kein Kurbeitrag) von 2 € je Person und Aufenthaltstag, nur für ortsfremde Volljährige, die gegen Entgelt beherbergt werden. Der Betrieb zieht ihn ein, weist ihn in der Rechnung gesondert aus und führt ihn quartalsweise ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Erhoben seit
01.04.2024
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abführung jeweils zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar für das jeweilige Vorquartal an die Stadtkasse (Merkblatt, kein Paragraf).
Zahlung
Beitragserklärung und Zahlung erfolgen zeitgleich und elektronisch.
Einreichung
Elektronisch über die von der Stadt bereitgestellten Dokumente und Systeme.
Betrieb anzeigen
Alle Beherbergungsbetriebe und Wohnungsinhaber sind aufzeichnungs- und meldepflichtig.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Fulda nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Fulda ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind unentgeltlich als Hausbesuch Aufgenommene sowie stationäre Patienten und Begleitpersonen.
  • Übergang: Vom 1. April bis 30. September 2024 fällt der Beitrag nicht an, wenn die Buchung vor dem 1. April 2024 erfolgte.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Fulda.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen