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Hessen

Tourismusabgabe (Übernachtungssteuer) in Hofbieber

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 10 Jahren befreit

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Hofbieber erhebt als örtliche Aufwandsteuer eine Tourismusabgabe von 1,00 Euro je Übernachtung; Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs. Je Gast sind höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen steuerpflichtig. Bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres reichen Sie eine Steueranmeldung ein und berechnen die Steuer selbst; sie wird mit Einreichung fällig.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.04.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 10 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Die Befreiungen in § 2 Abs. 2 nennen beruflich bedingte Übernachtungen nicht; sie sind danach steuerpflichtig.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.01.2019
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung nach amtlichem Vordruck bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (§ 6 Abs. 3); die Steuer wird mit Einreichung der Steueranmeldung fällig (§ 6 Abs. 4). Kommt der Steuerpflichtige seinen Pflichten nicht nach, setzt die Gemeinde die Steuer durch Bescheid fest, fällig am Tag nach Bekanntgabe (§ 6 Abs. 6).
Zahlung
Selbstveranlagung: Die Steuer ist mit der Steueranmeldung fällig. Auf Anforderung sind Rechnungen und Quittungsbelege für das Quartal vorzulegen (§ 6 Abs. 5).
Einreichung
Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, vom Steuerschuldner oder seinem Vertreter unterschrieben (§ 6 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Das erstmalige Angebot entgeltlicher Übernachtungen und Änderungen der steuerrelevanten Tatbestände sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hofbieber nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hofbieber ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Vermittlungsagenturen müssen der Gemeinde die vermittelten Beherbergungsbetriebe nennen (§ 7 Abs. 2); ein Einzug der Steuer durch Plattformen ist nicht geregelt.

Gut zu wissen
  • Von der Steuer befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte, die laut Ausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind, samt Begleitperson; Nachweise für die beiden letzten Gruppen mit der Steueranmeldung einreichen (§ 2 Abs. 2 und 4).
  • Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr (§ 6 Abs. 2).
  • Die Gemeinde kann Außenprüfungen nach der Abgabenordnung durchführen (§ 8).
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Frist-Erinnerung für Hofbieber

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