Thüringen
Übernachtungssteuer in Gera
- Höhe
- ab 1,00 €pro Person und Nacht, nach Preis gestaffelt
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
- Stadt Gera – Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer, Neufassung vom 16.06.2016 (PDF)
- Stadt Gera, Kämmerei/Abteilung Steuern – amtlicher Vordruck 'Erklärung zur Übernachtungssteuer' (mit Berechnungstabelle und Zitat § 8 Abs. 2 der Satzung)
- Stadt Gera, Kämmerei/Abteilung Steuern – amtlicher Vordruck 'Bestätigung der beruflich zwingend erforderlichen Übernachtung' (mit Zitat § 2 der Satzung)
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Regeln im Detail
Fester Betrag je Person und Nacht, gestaffelt nach dem Zimmerpreis je Person und Nacht (inkl. Mehrwertsteuer): unter 40,00 € 1,00 €, ab 40,00 € bis unter 80,00 € 1,50 €, ab 80,00 € 2,00 €. Bei mehreren Personen wird der Gesamtpreis nach Personen aufgeteilt. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit.
- Höhe
- gestaffelt ab 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 26.06.2016)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Der Abgabe unterliegt nicht der Aufwand für beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen (Berufs- oder Gewerbeausübung, freiberufliche, schulische oder sonstige Ausbildungszwecke wie Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat). Der Gast kann dies dem Beherbergungsbetrieb gegenüber freiwillig durch Nachweis oder Eigenbestätigung erklären; ohne diese wird die Steuer zunächst regulär erhoben (Erstattung auf Antrag bei der Stadt möglich).
- Erhoben seit
- 18.06.2011
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, die Steuer bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres mit der Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in selbst errechneter Höhe bei der Stadt Gera anzumelden und zu entrichten (§8 Abs.2 der Satzung).
- Zahlung
- Die berechnete Steuer ist bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres per Überweisung an die Stadtkasse Gera zu entrichten.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck 'Erklärung zur Übernachtungssteuer', unterschrieben vom Betreiber oder bevollmächtigten Vertreter, bei der Stadtverwaltung Gera, Kämmerei, Abteilung Steuern.
- Betrieb anzeigen
- Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung schriftlich oder per DE-Mail bei der Stadtverwaltung Gera möglich.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Gera nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Gera ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gera zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Steuer automatisch einzieht; der Beherbergungsbetrieb muss sie selbst berechnen, anmelden und abführen.
Gut zu wissen
- Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig unrichtige Belege ausstellt oder Angaben macht (§10 der Satzung).
- Die im Vorab-Hinweis genannten Daten (Einführung 18.06.2011, überarbeitete Satzung genehmigt 16.03.2016) konnten mit den verfügbaren amtlichen Quellen nicht unabhängig bestätigt werden.
- Vor dem 26.06.2016 galt ein einheitlicher Satz von 1,00 € je Person; für diese Zeit rechnet der Rechner nicht.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Gera – Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer, Neufassung vom 16.06.2016 (PDF)
- Stadt Gera, Kämmerei/Abteilung Steuern – amtlicher Vordruck 'Erklärung zur Übernachtungssteuer' (mit Berechnungstabelle und Zitat § 8 Abs. 2 der Satzung)
- Stadt Gera, Kämmerei/Abteilung Steuern – amtlicher Vordruck 'Bestätigung der beruflich zwingend erforderlichen Übernachtung' (mit Zitat § 2 der Satzung)
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Gera.
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