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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Fester Betrag je Person und Nacht, gestaffelt nach dem Zimmerpreis je Person und Nacht (inkl. Mehrwertsteuer): unter 40,00 € 1,00 €, ab 40,00 € bis unter 80,00 € 1,50 €, ab 80,00 € 2,00 €. Bei mehreren Personen wird der Gesamtpreis nach Personen aufgeteilt. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit.

Höhe
gestaffelt ab 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 26.06.2016)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Der Abgabe unterliegt nicht der Aufwand für beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen (Berufs- oder Gewerbeausübung, freiberufliche, schulische oder sonstige Ausbildungszwecke wie Studium, Lehre, Ausbildung, Volontariat). Der Gast kann dies dem Beherbergungsbetrieb gegenüber freiwillig durch Nachweis oder Eigenbestätigung erklären; ohne diese wird die Steuer zunächst regulär erhoben (Erstattung auf Antrag bei der Stadt möglich).
Erhoben seit
18.06.2011
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, die Steuer bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres mit der Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in selbst errechneter Höhe bei der Stadt Gera anzumelden und zu entrichten (§8 Abs.2 der Satzung).
Zahlung
Die berechnete Steuer ist bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres per Überweisung an die Stadtkasse Gera zu entrichten.
Einreichung
Amtlicher Vordruck 'Erklärung zur Übernachtungssteuer', unterschrieben vom Betreiber oder bevollmächtigten Vertreter, bei der Stadtverwaltung Gera, Kämmerei, Abteilung Steuern.
Betrieb anzeigen
Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung schriftlich oder per DE-Mail bei der Stadtverwaltung Gera möglich.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Gera nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Gera ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gera zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Steuer automatisch einzieht; der Beherbergungsbetrieb muss sie selbst berechnen, anmelden und abführen.

Gut zu wissen
  • Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig unrichtige Belege ausstellt oder Angaben macht (§10 der Satzung).
  • Die im Vorab-Hinweis genannten Daten (Einführung 18.06.2011, überarbeitete Satzung genehmigt 16.03.2016) konnten mit den verfügbaren amtlichen Quellen nicht unabhängig bestätigt werden.
  • Vor dem 26.06.2016 galt ein einheitlicher Satz von 1,00 € je Person; für diese Zeit rechnet der Rechner nicht.
Quellen und Prüfstand

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Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

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