Thüringen
Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar
- Höhe
- ab 1,10 €pro Person und Nacht, je nach Zimmerart
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
- Stadt Weimar: Kulturförderabgabe für Übernachtungen
- Weimarer Ortsrecht 22.9: Satzung Kulturförderabgabe für Übernachtungen i. d. F. der 3. Änderung vom 09.01.2019
- Stadt Weimar: Formular Erklärung zur Kulturförderabgabe für Übernachtungen
- Stadt Weimar: Ortsrecht
- Airbnb Hilfe-Center: Orte mit Steuereinzug
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Fester Betrag pro Person und Nacht, nur für Gäste ab 18 Jahren und höchstens 7 Nächte am Stück. Für eine Ferienwohnung in einem Betrieb bis 49 Zimmer: 1,10 €.
- Höhe
- ab 1,10 € pro Person und Nacht, je nach Zimmerart
Fester Betrag je Person ab 18 Jahren und Nacht, höchstens für 7 aufeinanderfolgende Nächte. Betriebe bis 49 Zimmer: Einzelzimmer 1,50 €; Doppelzimmer, Mehrbettzimmer, Ferienwohnung, Gästezimmer 1,10 €. Betriebe ab 50 Zimmer: Einzelzimmer und Suiten 3,00 €; Doppel- und Mehrbettzimmer 2,25 €. Überwiegend beruflich erforderliche Übernachtungen sind befreit. (gilt seit 01.04.2019) - Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit, wenn die Übernachtung überwiegend beruflich erforderlich ist, z. B. Dienstreise, Fortbildung, Bewerbung, Montage. Der Gast muss das vor der Übernachtung in nachweisbarer Form erklären; die Stadt kann Nachweise verlangen.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 7 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Erklärung vierteljährlich bis 15.4., 15.7., 15.10. und 15.1. für das vorangegangene Quartal, ohne Aufforderung.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Abgabe per Bescheid für das Quartal fest. Zahlbar einen Monat nach Bekanntgabe an die Stadtkasse. Sie ziehen die Abgabe beim Gast ein und haften neben ihm.
- Einreichung
- Erklärung auf dem Formular der Stadt (Anzahl der Übernachtungen pro Person je Zimmerart) an die Abteilung Steuern, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, oder über den Online-Dienst „Erklärung zur Kulturförderabgabe für Übernachtungen abgeben“ auf stadt.weimar.de.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Weimar nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Weimar ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Kulturförderabgabe in Weimar nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast erheben und an die Stadt abführen.
Gut zu wissen
- Die Höhe hängt von Zimmerart und Betriebsgröße ab. Für private Ferienwohnungen gilt in der Regel 1,10 € pro Person und Nacht.
- Ab der 8. Nacht eines Aufenthalts fällt keine Abgabe mehr an.
- Gäste unter 18 Jahren zahlen nicht.
- Buchungs- und Vermittlungsagenturen müssen der Stadt auf Anforderung mitteilen, an welche Unterkünfte sie vermittelt haben.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Weimar: Kulturförderabgabe für Übernachtungen
- Weimarer Ortsrecht 22.9: Satzung Kulturförderabgabe für Übernachtungen i. d. F. der 3. Änderung vom 09.01.2019
- Stadt Weimar: Formular Erklärung zur Kulturförderabgabe für Übernachtungen
- Stadt Weimar: Ortsrecht
- Airbnb Hilfe-Center: Orte mit Steuereinzug
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Weimar.
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