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Mecklenburg-Vorpommern

Übernachtungssteuer in Greifswald

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Bis 30.09.2025: 5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung (ohne Umsatzsteuer). Seit 01.10.2025: fester Betrag von 3,00 EUR pro Übernachtung und Gast (kein Prozentsatz mehr, Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Übernachtungen).

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Für beruflich bedingte Übernachtungen ist keine eigene Befreiung vorgesehen; sie sind wie andere Übernachtungen steuerpflichtig. Befreit sind nur Übernachtungen, die durch eine laufende Ausbildung veranlasst sind.
Erhoben seit
01.04.2023
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Erklärung bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Abteilung Steuern der Stadt Greifswald einreichen (amtlicher Vordruck, mit Angabe der steuerbefreiten Übernachtungen).
Zahlung
Die Steuer wird durch Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
Einreichung
Erklärung der Bemessungsgrundlage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Abteilung Steuern der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Betrieb anzeigen
Neugründung, Verlegung, Aufgabe des Beherbergungsbetriebs oder Betreiberwechsel sind der Abteilung Steuern unverzüglich anzuzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Greifswald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Greifswald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Übernachtungssteuer nicht automatisch ein; Gastgeber müssen sie selbst anmelden und abführen.

Gut zu wissen
  • Zum 01.10.2025 wurde von einem prozentualen Steuersatz (5 % des Nettoentgelts) auf einen festen Betrag von 3,00 EUR pro Übernachtung umgestellt.
  • Ab 01.07.2026 gilt für Camping- und Reisemobilplätze ein reduzierter Satz von 2,00 EUR pro Übernachtung; für alle anderen Beherbergungsbetriebe (inkl. Ferienwohnungen) bleiben es 3,00 EUR.
  • Seit der Umstellung sind alle Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr generell befreit, nicht nur im Rahmen von Gruppenreisen.
  • Ab 01.07.2026 gilt für Camping- und Reisemobilplätze ein ermäßigter Satz von 2,00 € je Übernachtung (für Ferienwohnungen nicht relevant).
Quellen und Prüfstand

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