Gastgeberklar Ort prüfen

Mecklenburg-Vorpommern

Übernachtungssteuer in Stralsund

Höhe
5 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

Buchung in Stralsund berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Stralsund auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des Netto-Übernachtungspreises (ohne Mahlzeiten). Nebenleistungen wie z. B. Reinigung zählen zum steuerpflichtigen Entgelt; reine Verpflegungs- oder sonstige Nebenleistungen nicht.

Höhe
5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.09.2023)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 dürfen auch beruflich bedingte Übernachtungen besteuert werden; die Satzung sieht dafür keine Befreiung vor.
Erhoben seit
01.09.2023
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Erklärung der Bemessungsgrundlage bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einreichen, auch als Nullmeldung, wenn keine Einnahmen aus Übernachtungen erzielt wurden.
Zahlung
Die Steuer wird per Steuerbescheid für das Kalendervierteljahr festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
Einreichung
Erklärung beim Kämmereiamt, Abteilung Steuern der Hansestadt Stralsund einreichen.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Stralsund nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Stralsund ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Übernachtungssteuer nicht automatisch ein; Gastgeber müssen sie selbst anmelden und abführen.

Gut zu wissen
  • Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sind nur im Rahmen von Gruppenreisen mit Gruppenleitung steuerfrei, nicht bei gewöhnlichen Familienbuchungen in einer Ferienwohnung.
  • Unterkommen in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und vergleichbaren Einrichtungen für Personen in besonderen sozialen Situationen gilt nicht als Übernachtung im Sinne der Satzung.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen