Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Großenbrode
- Höhe
- ab 2,10 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurabgabe je Person und Tag: 3,70 EUR Hauptsaison, 2,10 EUR Nebensaison; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Der Gastgeber gibt die Ostseecard aus, zieht die Abgabe ein und führt sie an die GTS ab.
- Höhe
- ab 2,10 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Tag und kurabgabepflichtiger Person 3,70 EUR in der Hauptsaison (15.03.-31.10. und 20.12.-07.01.) und 2,10 EUR in der Nebensaison (08.01.-14.03. und 01.11.-19.12.). An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Eigentümer/Besitzer von Wohngelegenheiten zahlen die Jahreskurabgabe (28-faches des Hauptsaison-Satzes). (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- In Ausübung ihres Dienstes oder Berufes vorübergehend Anwesende sind befreit, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Nutzung zu ihren Aufgaben gehört (§ 3 Abs. 1 d); Nachweis erforderlich; bei Inanspruchnahme 10,00 EUR pro Kalenderjahr (§ 3 Abs. 3, ab 18 Jahren).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung der Gäste innerhalb von 24 Stunden (§ 10 Abs. 2); Meldescheine innerhalb von 3 Werktagen bei der GTS einreichen (§ 10 Abs. 7); Abrechnung in der Hauptsaison mindestens 2-wöchentlich, in der Nebensaison mindestens 4-wöchentlich (§ 10 Abs. 9).
- Zahlung
- Der Gast zahlt bei Empfang der Ostseecard beim Unterkunftsgeber, unverzüglich, spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 4 Abs. 1). Der Unterkunftsgeber zieht die Abgabe ein und führt sie kostenfrei an die GTS ab oder erteilt Lastschriftermächtigung (§ 10 Abs. 9).
- Einreichung
- Meldescheine (Ostseecard) an die GTS; Abrechnung kann über einen dritten Dienstleister erfolgen.
- Betrieb anzeigen
- Änderungen der Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers schriftlich innerhalb von zwei Wochen mitteilen (§ 10 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Großenbrode nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Großenbrode ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Unterkunftsgeber haften für die Abgabeschuld (§ 10 Abs. 5).
- Gästeverzeichnis mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatanschrift, An- und Abreisetag führen (§ 10 Abs. 3).
- Jede Person ab 18 Jahren erhält eine Ostseecard (§ 10 Abs. 7).
- Die Kurabgabebeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (§ 5 Abs. 7).
- Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen § 10: Geldbuße bis 500 EUR (§ 13).
- Karten anderer kurabgabeerhebender Gemeinden in Schleswig-Holstein befreien bei Gegenseitigkeit an einem Tag (§ 3 Abs. 1 h).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Großenbrode – Kurabgabesatzung ab 01.01.2026
- Gemeinde Großenbrode – Lesefassung Kurabgabesatzung 2026
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Großenbrode.
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