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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Großenbrode

Höhe
ab 2,10 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurabgabe je Person und Tag: 3,70 EUR Hauptsaison, 2,10 EUR Nebensaison; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Der Gastgeber gibt die Ostseecard aus, zieht die Abgabe ein und führt sie an die GTS ab.

Höhe
ab 2,10 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Tag und kurabgabepflichtiger Person 3,70 EUR in der Hauptsaison (15.03.-31.10. und 20.12.-07.01.) und 2,10 EUR in der Nebensaison (08.01.-14.03. und 01.11.-19.12.). An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Eigentümer/Besitzer von Wohngelegenheiten zahlen die Jahreskurabgabe (28-faches des Hauptsaison-Satzes). (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
In Ausübung ihres Dienstes oder Berufes vorübergehend Anwesende sind befreit, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Nutzung zu ihren Aufgaben gehört (§ 3 Abs. 1 d); Nachweis erforderlich; bei Inanspruchnahme 10,00 EUR pro Kalenderjahr (§ 3 Abs. 3, ab 18 Jahren).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung der Gäste innerhalb von 24 Stunden (§ 10 Abs. 2); Meldescheine innerhalb von 3 Werktagen bei der GTS einreichen (§ 10 Abs. 7); Abrechnung in der Hauptsaison mindestens 2-wöchentlich, in der Nebensaison mindestens 4-wöchentlich (§ 10 Abs. 9).
Zahlung
Der Gast zahlt bei Empfang der Ostseecard beim Unterkunftsgeber, unverzüglich, spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 4 Abs. 1). Der Unterkunftsgeber zieht die Abgabe ein und führt sie kostenfrei an die GTS ab oder erteilt Lastschriftermächtigung (§ 10 Abs. 9).
Einreichung
Meldescheine (Ostseecard) an die GTS; Abrechnung kann über einen dritten Dienstleister erfolgen.
Betrieb anzeigen
Änderungen der Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers schriftlich innerhalb von zwei Wochen mitteilen (§ 10 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Großenbrode nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Großenbrode ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Unterkunftsgeber haften für die Abgabeschuld (§ 10 Abs. 5).
  • Gästeverzeichnis mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatanschrift, An- und Abreisetag führen (§ 10 Abs. 3).
  • Jede Person ab 18 Jahren erhält eine Ostseecard (§ 10 Abs. 7).
  • Die Kurabgabebeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (§ 5 Abs. 7).
  • Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen § 10: Geldbuße bis 500 EUR (§ 13).
  • Karten anderer kurabgabeerhebender Gemeinden in Schleswig-Holstein befreien bei Gegenseitigkeit an einem Tag (§ 3 Abs. 1 h).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Großenbrode.

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