Bayern
Kurbeitrag in Halblech
- Höhe
- gestaffeltSonderregel, siehe Details
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Halblech bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag wird je Aufenthaltstag erhoben; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind frei. Gastgeber melden die Gäste innerhalb von 3 Tagen ab Anreise über das System Halblech-Card und ziehen den Beitrag ein.
- Höhe
- Sonderregel (siehe Stadtseite)
Beitrag je Aufenthaltstag, nach Lebensalter und Jahreszeit gestaffelt (Sommer 01.05.-30.09., Winter 01.10.-30.04.). Ab 01.01.2024 (1. Änderungssatzung, § 4 Abs. 2): Winter 1,25 € für Personen ab dem 18. Lebensjahr und 0,85 € für Personen ab dem 7. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr; im Sommer ist der Betrag für Personen ab dem 18. Lebensjahr im Auszug nicht lesbar (nur 0,90 € ist erkennbar, Zuordnung unsicher). Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. Gäste von Kuranstalten und Berghütten sowie der Klinik Buching zahlen abweichende Sätze. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 3 Tagen ab Anreise (§ 7 Abs. 1 Satzung 2012); der Beitrag ist innerhalb der auf dem Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist abzuführen (§ 7 Abs. 4).
- Zahlung
- Kurbeitrag ist mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2) und an den Einhebungsverpflichteten zu entrichten; dieser haftet der Gemeinde für den vollständigen Eingang.
- Einreichung
- Elektronische Meldung über das online-basierte System Halblech-Card oder Meldescheine bei der Gemeinde (Gästeinformation Buching oder Trauchgau).
- Betrieb anzeigen
- Korrekturen der Abreisedaten spätestens einen Tag nach der Abreise an die Gemeinde.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Halblech nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Halblech ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (Änderungssatzung § 4 Abs. 6).
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag (§ 8).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Halblech – Kurbeitragssatzung 2012
- Gemeinde Halblech – 1. Änderung der Kurbeitragssatzung zum 01.01.2024
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Halblech.
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