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Bayern

Kurbeitrag in Lechbruck am See

Höhe
1,60 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,80 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Lechbruck am See bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 1,60 EUR je Aufenthaltstag (Kinder 6-15 Jahre 0,80 EUR). An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Meldung über das EDV-System Feratel oder Meldeschein spätestens am Tag nach der Ankunft.

Höhe
1,60 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,60 EUR je Aufenthaltstag ab vollendetem 16. Lebensjahr, 0,80 EUR ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,80 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 5 Abs. 1); Abrechnungsfrist (§ 6) nicht im Auszug.
Zahlung
Fällig mit Entstehen (§ 3 Abs. 2).
Einreichung
Meldung mittels EDV-System oder Meldeschein (§ 5 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lechbruck am See nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Lechbruck am See ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Das EDV-System Feratel wird den Beherbergungsbetrieben von der Gemeinde gebührenfrei zur Verfügung gestellt (§ 8).
  • Für das Feriendorf Via Claudia gilt ein pauschaler Kurbeitrag von 500,00 EUR per Reallast (§ 9).
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lechbruck am See.

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