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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Hallig Hooge

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 60 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Kurabgabe beträgt 1,50 € je Aufenthaltstag; Anreisetag zählt, Abreisetag nicht. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind frei. Gastgeber stellen eine Kurkarte aus, ziehen die Abgabe unverzüglich ein und führen sie innerhalb von zwei Monaten nach Anreise ab.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € je Aufenthaltstag. Der Tag des Eintreffens zählt voll, der Abreisetag wird nicht gewertet. Tagesgäste zahlen bei Ankunft an den Anlegebrücken. (gilt seit 01.06.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
In Ausübung ihres Dienstes oder Berufes Anwesende sowie Auszubildende sind freigestellt, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen (§ 3 Abs. 1 c); Nachweis durch den Berechtigten.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abführung und Einreichung der Kurkarten-Durchschriften innerhalb von zwei Monaten nach Anreise (§ 10 Abs. 3); bei Abführung und Einreichung binnen vier Wochen nach Abreise dürfen 5 % einbehalten werden (§ 10 Abs. 4).
Zahlung
Einzug beim Gast unverzüglich (§ 7); kostenfreie Abführung an die Gemeinde Hallig Hooge.
Einreichung
Durchschriften der Kurkartenvordrucke beim Touristikbüro der Gemeinde Hallig Hooge einreichen.
Betrieb anzeigen
Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist das Touristikbüro unverzüglich zu unterrichten (§ 10 Abs. 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hallig Hooge nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hallig Hooge ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurkarte nach Vordruck des Touristikbüros ausstellen; Gast bestätigt Angaben und Empfang per Unterschrift (§ 10 Abs. 2).
  • Befreite Personen erhalten ihre Kurkarte direkt beim Touristikbüro und sind dorthin zu verweisen (§ 10 Abs. 6).
  • Bei Pflichtverletzung wird die Abgabe geschätzt (§ 10 Abs. 8).
  • Die Website nennt als Beginn den 15.05.2025 (Satzungsdatum); die Satzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hallig Hooge.

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