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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Nieblum

Höhe
ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Nieblum erhebt gemeinsam mit den übrigen Gemeinden der Insel Föhr 3,50 EUR je Person und Tag vom 1. März bis 31. Oktober, sonst 1,80 EUR; der Anreisetag zählt, der Abreisetag nicht. Kinder und Jugendliche unter 18 in Begleitung einer Aufsichtsperson sind befreit. Der Gastgeber zahlt bzw. führt die Abgabe nach Meldescheinverfahren ab; die Kurabgabe ist spätestens am Tag nach Ankunft für den gesamten Aufenthalt fällig.

Höhe
ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Gemeinsame Kurabgabe der Insel Föhr: 3,50 EUR je Person und Tag vom 1. März bis 31. Oktober, sonst 1,80 EUR. Der Anreisetag zählt voll, der Abreisetag nicht. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson (nicht Gruppenreise) sind befreit, sonst 0,50 EUR je Aufenthaltstag. Höchstens Jahreskurabgabe 105,00 EUR (30 Tagessätze der Hauptsaison); Sätzetabelle bis 30 Tage. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Kurabgabe spätestens am Tag nach der Ankunft für die gesamte Dauer vom Gast an die unterkunftsgebende Person zu zahlen (§ 4 Abs. 2). Elektronisches Meldescheinverfahren: Meldeschein spätestens am Tag nach Ankunft ausdrucken, Abbuchung per SEPA-Lastschrift frühestens zwei Wochen nach Abreise (§ 9). Papierverfahren: Original innerhalb einer Kalenderwoche nach Ankunft abgeben, Abführung innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag (§ 10).
Zahlung
Elektronisches Verfahren: Einzug per SEPA-Lastschriftmandat durch die zuständige Stelle; Papierverfahren: Kurabgabe selbst errechnen, vom Gast einziehen und innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag kostenfrei abführen.
Einreichung
Wahl zwischen elektronischem Meldescheinverfahren (Drittanbieter, Zugangsdaten über die zuständige Stelle) und Papiermeldescheinverfahren; die Wahl ist vor der Aufnahme von Gästen schriftlich mitzuteilen (§ 8 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Änderungen der Person oder Anschrift der unterkunftsgebenden Person sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Nieblum nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Nieblum ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jeder Gast erhält eine Gästekarte (Kurkarte), die der Gastgeber ausstellt; auch befreite Kinder und Menschen mit Behinderung erhalten sie kostenlos.
  • Die Gastgeber haften gesamtschuldnerisch für Einziehung und Abführung der Kurabgabe.
  • Meldescheinabschnitte bzw. Kontrollbelege sind mindestens drei Kalenderjahre aufzubewahren.
  • Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 EUR; Zweitwohnungsbesitzer zahlen sie pauschal.
  • Die Kurabgabesatzung ist für die Gäste sichtbar auszulegen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Nieblum.

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