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Bayern

Kurbeitrag in Hauzenberg

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 11 frei, unter 18: 1,00 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Hauzenberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 2,00 € je Person und Aufenthaltstag, für Kinder ab 12 bis 18 Jahren 1,00 €. Jüngere Kinder und ab dem 3. Kind sind frei. Der Gastgeber hebt den Beitrag ein und führt ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,00 € je Aufenthaltstag für Einzelpersonen; Kinder vom 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 €; Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr und ab dem 3. Kind frei; Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 11 frei, unter 18: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 6: Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise; die Gemeinde kann Abführung erst am Monatsende zulassen. Gäste erklären sich spätestens am Tag nach Ankunft (§ 5).
Zahlung
Zahlung an den zur Einhebung Verpflichteten, sonst unmittelbar an die Gemeinde.
Einreichung
Gastgeber melden die Beitragspflichtigen der Gemeinde schriftlich, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Hauzenberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Hauzenberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen jährlich 60,00 € für maximal 2 gemeldete Personen.
  • Die Satzung gilt seit 01.01.2025; die Satzung von 2005 ist außer Kraft.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hauzenberg.

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