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Bayern

Kurbeitrag in Waldkirchen

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Waldkirchen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,50 Euro von 6 bis unter 16, Kinder unter 6 frei, bei Familien ab der 5. Person frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Berufliche Übernachtungen sind befreit, aber meldepflichtig.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
3,00 Euro je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 1,50 Euro ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinder unter 6 frei; bei Familien ab der 5. Person frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Gäste, die aus beruflichen Gründen (z. B. Geschäftsreisende oder Monteure) übernachten, sind von der Kurbeitragspflicht befreit, müssen aber nach Meldegesetz gemeldet werden.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Angaben spätestens am Tag nach der Ankunft, im elektronischen Meldeverfahren am Tag der Ankunft (§ 5 Abs. 1); Abführungsfrist der Beherberger (§ 6) nicht im Auszug.
Zahlung
Der Beitrag wird mit dem Entstehen fällig und ist an den Einhebungspflichtigen bzw. die Stadt zu entrichten (§ 3).
Einreichung
Formblatt der Touristinformation oder das von der Stadt zugelassene elektronische Meldeverfahren.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Waldkirchen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Waldkirchen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Camper mit Dauerstellplatz zahlen 100 Euro (ab 16) bzw. 50 Euro (6 bis 16) jährlich (§ 7 Abs. 3).
  • Mit Zweitwohnungsbesitzern kann ein Jahrespauschalbeitrag vereinbart werden (§ 7 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Waldkirchen.

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