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Sachsen-Anhalt

Kurtaxe in Havelberg

Höhe
gestaffeltSonderregel, siehe Details
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 17 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Havelberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurtaxe 1,00 Euro je Übernachtung und Person, erhoben nur vom 1. April bis 31. Oktober im Teilgebiet des Erholungsortes. Sie wird bei der Abrechnung für den gesamten Aufenthalt in einer Summe fällig und an den Quartiergeber gezahlt.

Höhe
Sonderregel (siehe Stadtseite)
1,00 Euro pro Übernachtung und Person. Erhebung nur in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres, nur im Teilgebiet (ehemalige Stadt Havelberg mit Toppel, Müggenbusch, Wöplitz). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre befreit. (gilt seit 01.04.2018)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 17 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich ausschließlich in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 5 Abs. 1 e).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Abrechnung erfolgt bis zum 5. eines jeden Monats für den Vormonat an die Hansestadt Havelberg (§ 8 Abs. 4).
Zahlung
Die Kurtaxe ist für den gesamten Aufenthaltszeitraum am Tage der Abrechnung von den Gästen einzuziehen (§ 8 Abs. 2 c); der Quartiergeber haftet bis zur Abführung.
Einreichung
Abrechnungsgrundlage sind die nummerierten Meldescheine der Hansestadt Havelberg; unbenutzte Vordrucke bis 15. Januar des Folgejahres zurückgeben (30,00 Euro je nicht zurückgegebenem Vordruck).
Betrieb anzeigen
Quartiergeber müssen alle Quartiere mit Art, Zimmer- und Bettenzahl anmelden und aufgenommene Personen nach Bundesmeldegesetz anmelden (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Havelberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Havelberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind zudem jede 5. und weitere Person einer Familie, Tagungsteilnehmer, Teilnehmer an Sportwettkämpfen, Schwerbehinderte ab GdB 80 % und deren gekennzeichnete Begleitperson, bettlägerig Kranke.
  • Alternativ Jahreskurtaxe 42,00 Euro je Person; Eigentümer und Besitzer von Wohneinheiten zahlen sie verpflichtend.
  • Befreiungsvoraussetzungen sind gegenüber dem Quartiergeber nachzuweisen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Havelberg.

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