Brandenburg
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Rheinsberg
- Höhe
- 1,90 €pro Person und Nacht
- Abrechnung und Fristen
- halbjährlichMeldung spätestens am Ankunftstag; Abführung halbjährlich, bis zum 3. Werktag nach Halbjahresende (bei bis zu 2 Betten); Abführung vierteljährlich, bis zum 3. Werktag nach Quartalsende (bei 3 bis 29 Betten); Abführung monatlich, bis zum 3. Werktag nach Monatsende (bei mehr als 29 Betten)
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 9 Abs. 2 und 5). Abführung der Abgabe: halbjährlich, bis zum 3. Werktag nach Halbjahresende, bei bis zu 2 Betten (§ 9 Abs. 3). Abführung der Abgabe: vierteljährlich, bis zum 3. Werktag nach Quartalsende, bei 3 bis 29 Betten (§ 9 Abs. 3). Abführung der Abgabe: monatlich, bis zum 3. Werktag nach Monatsende, bei mehr als 29 Betten (§ 9 Abs. 3).
Regeln im Detail
In Rheinsberg zahlen Gäste ab 18 Jahren 1,90 € je Tag; der Gastgeber kassiert den Betrag am Anreisetag für den ganzen Aufenthalt. Gastgeber mit bis zu 29 Betten rechnen vierteljährlich am 3. Werktag nach Quartalsende mit der Stadt ab, mit bis zu 2 Betten halbjährlich, größere Betriebe monatlich. Ab 01.01.2027 gilt eine neue Gästebeitragssatzung mit demselben Satz, aber anderen Abrechnungsfristen.
- Höhe
- 1,90 € pro Person und Nacht
1,90 € je Person ab 18 Jahren und Aufenthaltstag; Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr frei. Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag. Ab 01.01.2027 gilt derselbe Satz als Gästebeitrag in allen Ortsteilen, berechnet für höchstens 35 Kalendertage im Jahr. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Ortsfremde, die sich zur Berufsausbildung oder Berufsausübung hier aufhalten (§ 7 Nr. 3); Teilnehmer angemeldeter beruflicher Tagungen zahlen die Hälfte (§ 7a).
- Anerkannt als
- Erholungsort (amtliche Liste des Landes Brandenburg, Stand 16.09.2026)
Pflichten und Fristen
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Ankunftstag. Vordrucke der Stadt oder internetbasiertes Meldescheinsystem der Stadt Rheinsberg (§ 9 Abs. 5). § 9 Abs. 2 und 5
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Ankunftstag. § 6 Abs. 3
- Abführung der Abgabe
- Halbjährlich, bis zum 3. Werktag nach Halbjahresende, bei bis zu 2 Betten. § 9 Abs. 3
- Abführung der Abgabe
- Vierteljährlich, bis zum 3. Werktag nach Quartalsende, bei 3 bis 29 Betten. § 9 Abs. 3
- Abführung der Abgabe
- Monatlich, bis zum 3. Werktag nach Monatsende, bei mehr als 29 Betten. § 9 Abs. 3
- Außerdem in der Satzung
- Wer Kurkarten über das Meldescheinsystem ausstellt, erhält von der Stadt eine Entschädigung (§ 9 Abs. 7). Ab 2027 ab 10 Schlafgelegenheiten elektronische Meldung Pflicht.
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Rheinsberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Rheinsberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Ab 01.01.2027 ersetzt die Gästebeitragssatzung vom 03.07.2026 die Kurbeitragssatzung: 1,90 € in allen Ortsteilen, höchstens 35 Kalendertage im Jahr, Jahresgästebeitrag 66,50 €.
- Die Satzung ist für Gäste sichtbar auszulegen (§ 9 Abs. 6).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Rheinsberg – Kurbeitragssatzung, Lesefassung Stand 2026
- Stadt Rheinsberg – 7. Änderung der Kurbeitragssatzung
- Stadt Rheinsberg – Gästebeitragssatzung vom 03.07.2026 (ab 01.01.2027)
- Stadt Rheinsberg – Ortsrecht: Kurbeitragssatzung
- Stadt Rheinsberg – Ortsrecht: Gästebeitragssatzung
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.
Verlauf für Rheinsberg
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Rheinsberg nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Rheinsberg
Was kostet die Kurtaxe in Rheinsberg?
Kurbeitrag in Rheinsberg: 1,90 € pro Person und Nacht. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Rheinsberg?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: 2 × 1,90 €, 1 Kind unter 18 frei = 3,80 € (× 7). Insgesamt 26,60 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Rheinsberg damit auf Platz 312 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Rheinsberg Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Rheinsberg die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 9 Abs. 2 und 5). Einzug beim Gast: spätestens am Ankunftstag (§ 6 Abs. 3). Abführung der Abgabe: halbjährlich, bis zum 3. Werktag nach Halbjahresende, bei bis zu 2 Betten (§ 9 Abs. 3). Abführung der Abgabe: vierteljährlich, bis zum 3. Werktag nach Quartalsende, bei 3 bis 29 Betten (§ 9 Abs. 3). Abführung der Abgabe: monatlich, bis zum 3. Werktag nach Monatsende, bei mehr als 29 Betten (§ 9 Abs. 3). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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