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Baden-Württemberg

Übernachtungsteuer (City Tax) in Heidelberg

Höhe
3,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 16 Jahren befreit

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,50 € pro Person und Nacht, unabhängig vom Übernachtungspreis. Erhoben wird höchstens für die ersten 5 Nächte eines ununterbrochenen Aufenthalts in derselben Unterkunft.

Höhe
3,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.10.2025)
Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Auch beruflich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 5 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.10.2025
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung für jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. des Folgemonats: 15. April, 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar. Die Steuer wird dabei selbst berechnet.
Zahlung
Die Stadt setzt die Steuer per Steuerbescheid fest. Zahlung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich.
Einreichung
Auf dem amtlichen Vordruck: auf Papier mit Unterschrift oder als unterschriebenes PDF per E-Mail an die Kämmerei ([email protected]). Anzugeben sind die steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, Betreiberwechsel und Umzug der Unterkunft müssen der Stadt vorher angezeigt werden (Formular „Anzeige des Betriebs“ auf heidelberg.de/uebernachtungsteuer).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Heidelberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Heidelberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Heidelberger Übernachtungsteuer nicht ein. Laut Stadt fällt die Steuer auch bei Vermietung über Airbnb an. Sie müssen sie selbst vom Gast verlangen und an die Stadt abführen.

Gut zu wissen
  • Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag. Für 16- und 17-Jährige wird die Steuer fällig.
  • Belegungen, mit denen ein Wohnsitz nach Melderecht begründet wird, sind nicht steuerpflichtig.
  • Belege (Rechnungen, Buchungsauszüge) 4 Kalenderjahre aufbewahren.
  • In Heidelberg gilt seit 29.12.2021 eine Registrierungspflicht für Fremdenbeherbergung (Zweckentfremdungsrecht). Diese ist unabhängig von der Übernachtungsteuer.
Quellen und Prüfstand

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