Baden-Württemberg
Übernachtungsteuer (City Tax) in Heidelberg
- Höhe
- 3,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,50 € pro Person und Nacht, unabhängig vom Übernachtungspreis. Erhoben wird höchstens für die ersten 5 Nächte eines ununterbrochenen Aufenthalts in derselben Unterkunft.
- Höhe
- 3,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.10.2025)
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Auch beruflich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 5 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.10.2025
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung für jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. des Folgemonats: 15. April, 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar. Die Steuer wird dabei selbst berechnet.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer per Steuerbescheid fest. Zahlung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich.
- Einreichung
- Auf dem amtlichen Vordruck: auf Papier mit Unterschrift oder als unterschriebenes PDF per E-Mail an die Kämmerei ([email protected]). Anzugeben sind die steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Vermietung, Betreiberwechsel und Umzug der Unterkunft müssen der Stadt vorher angezeigt werden (Formular „Anzeige des Betriebs“ auf heidelberg.de/uebernachtungsteuer).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Heidelberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Heidelberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Heidelberger Übernachtungsteuer nicht ein. Laut Stadt fällt die Steuer auch bei Vermietung über Airbnb an. Sie müssen sie selbst vom Gast verlangen und an die Stadt abführen.
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag. Für 16- und 17-Jährige wird die Steuer fällig.
- Belegungen, mit denen ein Wohnsitz nach Melderecht begründet wird, sind nicht steuerpflichtig.
- Belege (Rechnungen, Buchungsauszüge) 4 Kalenderjahre aufbewahren.
- In Heidelberg gilt seit 29.12.2021 eine Registrierungspflicht für Fremdenbeherbergung (Zweckentfremdungsrecht). Diese ist unabhängig von der Übernachtungsteuer.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Heidelberg – Übernachtungsteuer
- Stadt Heidelberg – FAQ zur Übernachtungsteuer
- Übernachtungsteuersatzung Heidelberg vom 05.06.2025
- Airbnb Hilfe-Center – Steuereinzug in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Heidelberg.
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