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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Heikendorf

Höhe
ab 0,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 42 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurabgabe je Person und Tag: 1,50 € Nebensaison (April, Oktober), 3,00 € Hauptsaison (Mai-September), November bis März frei. Anreisetag zählt nicht. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei. Gast zahlt spätestens am Tag nach Ankunft beim Unterkunftsgeber, der die ostseecard aushändigt.

Höhe
ab 0,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Tag 1,50 € in der Nebensaison (01.-30.04. und 01.-31.10.) und 3,00 € in der Hauptsaison (01.05.-30.09.); 01.11.-31.03. kurabgabefrei. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei. Anreisetag wird nicht berechnet. Höchstens Jahreskurabgabe 100,00 €. Sätze inklusive Mehrwertsteuer. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
In Ausübung ihres Dienstes oder Berufes vorübergehend Anwesende sind nicht erfasst, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Benutzung zu ihren Aufgaben gehört.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 10 Abs. 3: Kopien der Meldescheine innerhalb von sechs Wochen bei der Gemeinde vorlegen. § 5 Abs. 1: Gast zahlt spätestens am Tag nach der Ankunft.
Zahlung
§ 10 Abs. 5: Unterkunftsgeber zieht die Kurabgabe ein und führt sie nach Rechnungsstellung kostenfrei an die Gemeinde ab oder erteilt eine Lastschriftermächtigung.
Einreichung
Meldescheine (mit integrierter ostseecard) vom Gast ausfüllen und unterschreiben lassen; Kopien innerhalb von sechs Wochen bei der Gemeinde Heikendorf vorlegen.
Betrieb anzeigen
Jedem Gast ab 18 Jahren eine ostseecard aushändigen; Name, Vorname, Alter, Zahl mitreisender minderjähriger Kinder, An- und Abreisetag und Heimatanschrift erfassen. Änderungen zur Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Heikendorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Heikendorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jahreskurabgabe 100,00 € (ermäßigt 50,00 €); Eigentümer steuerpflichtiger Zweitwohnungen, Dauer-/Saisonliegeplätze und Dauercamper zahlen sie unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
  • Ermäßigter Satz (halb) für Schwerbehinderte ab GdB 50 und ständige Begleitperson mit Eintrag im Ausweis.
  • Nicht ausgegebene oder verlorene Meldescheinvordrucke bzw. ostseecards werden mit dem Zweifachen der Jahreskurabgabe in Rechnung gestellt.
  • Unterkunftsgeber haften gesamtschuldnerisch für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Heikendorf.

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