Hessen
Tourismusabgabe (Übernachtungssteuer) in Hilders
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Regeln im Detail
Hilders erhebt als örtliche Aufwandsteuer eine Tourismusabgabe von 1,00 Euro je Übernachtung; Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs. Je Gast sind höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen steuerpflichtig. Bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres reichen Sie eine Steueranmeldung ein und berechnen die Steuer selbst; sie wird mit Einreichung fällig.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2025)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Befreiungen in § 2 Abs. 2 nennen beruflich bedingte Übernachtungen nicht; sie sind danach steuerpflichtig.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.01.2019
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung nach amtlichem Vordruck bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (§ 6 Abs. 3); die Steuer wird mit Einreichung der Steueranmeldung fällig (§ 6 Abs. 4). Kommt der Steuerpflichtige seinen Pflichten nicht nach, setzt die Gemeinde die Steuer durch Bescheid fest, fällig am Tag nach Bekanntgabe (§ 6 Abs. 6).
- Zahlung
- Selbstveranlagung: Die Steuer ist mit der Steueranmeldung fällig. Auf Anforderung sind Rechnungen und Quittungsbelege für das Quartal vorzulegen (§ 6 Abs. 5).
- Einreichung
- Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, vom Steuerschuldner oder seinem Vertreter unterschrieben (§ 6 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Das erstmalige Angebot entgeltlicher Übernachtungen und Änderungen der steuerrelevanten Tatbestände sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hilders nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Hilders ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Vermittlungsagenturen müssen der Gemeinde die vermittelten Beherbergungsbetriebe nennen (§ 7 Abs. 2); ein Einzug der Steuer durch Plattformen ist nicht geregelt.
Gut zu wissen
- Von der Steuer befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B (Nachweis mit der Steueranmeldung, § 2 Abs. 2 und 4).
- Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr (§ 6 Abs. 2).
- Die Gemeinde kann Außenprüfungen nach der Abgabenordnung durchführen (§ 8).
Quellen und Prüfstand
- Marktgemeinde Hilders – Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen (Beschluss 10.10.2024, in Kraft 01.01.2025)
- Gemeinde Hofbieber – Hinweis zur Tourismusabgabe in den Rhön-Gemeinden (Einführung 1.1.2019, nennt Hilders)
- Marktgemeinde Hilders – Satzungen
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hilders.
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