Sachsen
Gästetaxe (Kurtaxe) in Hohnstein
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Abrechnung und Fristen
- vierteljährlichMeldung spätestens am Ankunftstag; Abführung vierteljährlich, bis zum 10. Werktag nach Quartalsende
- Kinder
- unter 7 frei, unter 18: 1,50 €
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
- Stadt Hohnstein – Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe, Lesefassung seit 01.01.2024 (Satzung vom 31.05.2023 mit 1. Änderung vom 22.05.2024)
- Stadt Hohnstein – Satzungen (Ortsrecht-Liste)
- Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein Nr. 1/2022 vom 21.01.2022 – Neufassung der Gästetaxe-Satzung vom 15.12.2021
- Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein Nr. 6/2023 vom 16.06.2023 – Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe vom 31.05.2023
- Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein Nr. 6/2024 vom 21.06.2024 – Satzung zur 1. Änderung vom 22.05.2024
- Stadt Hohnstein – Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe vom 22.02.2017 (früherer Tarif)
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 8 Abs. 2). Abführung der Abgabe: vierteljährlich, bis zum 10. Werktag nach Quartalsende (§ 9 Abs. 1).
Regeln im Detail
Hohnstein erhebt ganzjährig 2,50 € Gästetaxe je Person und Aufenthaltstag (darin 0,90 € für die Mobilitätskarte im VVO). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder unter 7 Jahren sind frei, Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren zahlen 1,50 €. Der Gastgeber zieht die Taxe beim Gast ein und weist sie quartalsweise bis zum zehnten Werktag des Folgemonats nach.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,50 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig (seit 01.04.2022 unverändert; darin seit 01.01.2024 0,90 € für die Mobilitätskarte). Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres frei; Kinder vom 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schüler, Studenten und Auszubildende vom 17. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr um 1,00 € ermäßigt, also 1,50 €. (gilt seit 01.04.2022) - Bisher
- 01.04.2017 bis 31.03.2022: 1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 7 frei, unter 18: 1,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- Auch Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen, sind gästetaxepflichtig (§ 2 Abs. 2); nur Einwohner, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen und dafür einen Nebenwohnsitz begründen, sind nicht pflichtig.
- Anerkannt als
- Erholungsort (amtliche Liste des Landes Sachsen, Stand 19.06.2025)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Stadt Hohnstein
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Ankunftstag. Manueller Meldeschein oder elektronisches Meldesystem der Stadt bzw. des beauftragten Dritten (§ 8, § 9). § 8 Abs. 2
- Einzug beim Gast
- Frist in der Quelle nicht genannt. § 9 Abs. 3
- Abführung der Abgabe
- Vierteljährlich, bis zum 10. Werktag nach Quartalsende. § 9 Abs. 1
- Außerdem in der Satzung
- Die Gästetaxe wird am ersten Aufenthaltstag fällig und ist beim Quartiergeber zu entrichten (§ 7) der Gastgeber führt sie getrennt vom Betriebsvermögen auf (§ 9 Abs. 4). bei elektronischer Meldung ergibt sich ein Bescheid mit Abrechnungsübersicht
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Hohnstein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Hohnstein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Gästekarte ist zugleich Mobilitätskarte für den Nahverkehr der VVO-Partner in den Tarifzonen Pirna, Bad Gottleuba, Bad Schandau und Neustadt (§ 6 Abs. 3).
- Bei Pflichtverletzung wird die Gästetaxe nach dem Jahresgemeindedurchschnitt errechnet oder geschätzt (§ 9 Abs. 7).
- Auch nach § 4 Befreite haben Anspruch auf eine Gästekarte (§ 6 Abs. 1).
- Aufbewahrung und Abrechnung der Gästetaxe getrennt vom Betriebsvermögen, für Kasse und Konto (§ 9 Abs. 4).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Hohnstein – Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe, Lesefassung seit 01.01.2024 (Satzung vom 31.05.2023 mit 1. Änderung vom 22.05.2024)
- Stadt Hohnstein – Satzungen (Ortsrecht-Liste)
- Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein Nr. 1/2022 vom 21.01.2022 – Neufassung der Gästetaxe-Satzung vom 15.12.2021
- Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein Nr. 6/2023 vom 16.06.2023 – Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe vom 31.05.2023
- Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein Nr. 6/2024 vom 21.06.2024 – Satzung zur 1. Änderung vom 22.05.2024
- Stadt Hohnstein – Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe vom 22.02.2017 (früherer Tarif)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hohnstein.
Verlauf für Hohnstein
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Hohnstein nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Hohnstein
Was kostet die Kurtaxe in Hohnstein?
Gästetaxe in Hohnstein: 2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Hohnstein, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Hohnstein?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: 2 × 2,50 € + 1 × 1,50 € (unter 18 J.) = 6,50 € (× 7). Insgesamt 45,50 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Hohnstein damit auf Platz 120 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Hohnstein Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 7 frei, unter 18: 1,50 €.
Wann müssen Gastgeber in Hohnstein die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Ankunftstag (§ 8 Abs. 2). Einzug beim Gast: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 9 Abs. 3). Abführung der Abgabe: vierteljährlich, bis zum 10. Werktag nach Quartalsende (§ 9 Abs. 1). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Hohnstein startet
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