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Niedersachsen

Gästebeitrag in Jemgum

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Gästebeitrag wird je Übernachtung erhoben und hängt von Zone (Ditzum = Zone I) und Saison ab: Hauptsaison (01.04.-30.09.) 2,50 bzw. 2,00 EUR, sonst 2,00 bzw. 1,50 EUR. Kinder und Jugendliche bis 18 sind befreit. Die Unterkunftsgeber ziehen ein, stellen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft eine Gästekarte aus und zahlen nach Aufforderung der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone
Je Übernachtung (inkl. Umsatzsteuer): Hauptsaison 01.04. bis 30.09. Zone I 2,50 EUR, Zone II 2,00 EUR; übrige Zeit Zone I 2,00 EUR, Zone II 1,50 EUR. Die Nacht 31.03. auf 01.04. zählt zur Nebensaison, die Nacht 30.09. auf 01.10. zur Hauptsaison. Jahresgästebeitrag Zone I 75,00 EUR, Zone II 60,00 EUR. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich nur zum Schulbesuch, zur Berufsausübung oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gast zahlt innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft (§ 7 Abs. 1); Unterkunftsgeber stellen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft die Gästekarte aus und ziehen den Beitrag ein; der Beitrag ist nach Aufforderung durch die Gemeinde innerhalb von 14 Tagen an die Gemeinde zu zahlen (§ 8 Abs. 6); Meldung der Gäste nach Aufforderung der Gemeinde (§ 8 Abs. 1).
Zahlung
Zahlung an die Gemeinde Jemgum nach deren Aufforderung innerhalb von 14 Tagen, soweit nicht direkt vom Gast gezahlt.
Einreichung
Gästeverzeichnis (Quittungsblock) der Gemeinde führen, Durchschriften nummeriert abheften und 5 Jahre ab Beginn des folgenden Kalenderjahres aufbewahren (§ 8 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
Nicht belegt.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Jemgum nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Jemgum ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen den Jahresgästebeitrag (Zone I 75,00 EUR, Zone II 60,00 EUR), sofern keine Ausnahme nachgewiesen wird.
  • Die Satzung muss in den überlassenen Räumen gut sichtbar ausgelegt werden.
  • Bei vorzeitiger Abreise wird auf Antrag erstattet; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Jemgum.

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