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Sachsen

Gästetaxe in Jonsdorf

Höhe
2,90 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 15: 1,45 €
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Noch in Prüfung

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Regeln im Detail

Die Gemeinde Kurort Jonsdorf erhebt eine Gästetaxe von 2,90 EUR je Person und Tag ab 15 Jahren (1,45 EUR für Kinder von 6 bis 15, frei bis 6 Jahre); Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Unterkunftsgeber zieht die Gästetaxe am Ankunftstag für den gesamten Aufenthalt ein und meldet die Gäste spätestens bis zum 10. des Folgemonats über das digitale Gästeverzeichnis. Zahlungsziele und -verfahren regelt eine Durchführungsbeschreibung der Gemeinde.

Höhe
2,90 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Person und Tag (inkl. ermäßigter Umsatzsteuer) ab 15 Jahre 2,90 EUR, Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 1,45 EUR, Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr frei; Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Tag. (gilt seit 01.05.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 15: 1,45 €
Berufliche Übernachtungen
Auch Personen, die aus beruflichen Gründen (z. B. Tagungen, Messen) in der Gemeinde Unterkunft nehmen, sind gästetaxepflichtig; ausgenommen sind nur Einwohner, die hier arbeiten oder in Ausbildung stehen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste sind unter Verwendung des digitalen Gästeverzeichnisses oder eines gemeindlichen Vordrucks spätestens bis zum 10. des Folgemonats zu melden (§ 6 Abs. 1); Eintragung der Gäste spätestens am Ankunftstag (§ 6 Abs. 5). Zahlungsziele und Zahlungsverfahren für die Abführung regelt die Durchführungsbeschreibung der Gemeinde (§ 6 Abs. 2), die nicht vorlag.
Zahlung
Der Unterkunftsgeber zieht die Gästetaxe am Ankunftstag für die gesamte Aufenthaltsdauer in voller Höhe ein und führt sie an die Gemeinde oder den benannten Dienstleister ab; Aufbewahrung und Abrechnung getrennt vom Betriebsvermögen, Haftung beim Unterkunftsgeber (§ 6 Abs. 2 und 3).
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte digitale Gästeverzeichnis oder gemeindlichen Vordruck; ausländische Gäste unterschreiben am Ankunftstag handschriftlich einen Meldeschein nach § 29 BMG (§ 6 Abs. 1). Satzung samt Gästetaxeordnung ist gut sichtbar auszulegen (§ 6 Abs. 7).
Betrieb anzeigen
Gästetaxepflichtige und bestimmte befreite Personen haben Anspruch auf eine digitale oder ausgedruckte Gästekarte, die der Unterkunftsgeber bei Ankunft gegen Entrichtung der Gästetaxe oder Nachweis der Befreiung übergibt (§ 7).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Jonsdorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Jonsdorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Gemeinde kann einen externen Dienstleister (Verwaltungshelfer) als Erhebungsstelle benennen, an den dann die Gästetaxe zu entrichten ist (§ 8).
  • Die Gästetaxe wird für den vollständigen Aufenthaltszeitraum mit dem ersten Aufenthaltstag zur Zahlung fällig (§ 4 Abs. 4).
  • Bei Pflichtverletzung des Unterkunftsgebers setzt die Gemeinde die Gästetaxe durch Schätzung fest (§ 6 Abs. 8).
  • Die Voraussetzungen für Befreiung und Ermäßigung sind, sofern nicht offensichtlich, durch geeigneten Nachweis zu bestätigen.
Quellen und Prüfstand

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