Nordrhein-Westfalen
Kurbeitrag in Kirchhundem
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Kirchhundem bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag wird nur in Oberhundem und Schwartmecke erhoben und beträgt ab 01.07.2025 1,50 € je Person und Tag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Unterkunftsgeber ziehen ihn ein, melden die Übernachtungen bis zum 5. des Folgemonats elektronisch und erhalten einen Bescheid der Gemeinde.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € je Person und Tag ab 01.07.2025, nur in den Ortschaften Oberhundem und Schwartmecke (Luftkurort). Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. (gilt seit 01.07.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nur Personen, die sich nachweislich aus beruflichen Gründen im Kurgebiet aufhalten und Montagetätigkeiten ausführen, sind befreit.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Übernachtungen des Vormonats sind bis zum 5. Tag des Folgemonats elektronisch an die Gemeinde zu melden (§ 7 Abs. 3); die Abrechnung erfolgt zum Ende eines Quartals; der Kurbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig (§ 7 Abs. 4 und 5).
- Zahlung
- Zahlung an die Gemeindekasse innerhalb eines Monats nach Bescheid.
- Einreichung
- Elektronisches Online-Meldeverfahren der Gemeinde.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kirchhundem nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kirchhundem ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Kurbeitrag gilt nur für die Ortschaften Oberhundem und Schwartmecke.
- Unterkunftsgeber müssen Name, Alter sowie An- und Abreisetag der Gäste erfassen.
- Inhaber von Nebenwohnungen zahlen einmal im Kalenderjahr einen Kurbeitrag in Höhe von 30 Aufenthaltstagen.
- Die Kurkarte ist unmittelbar nach Ankunft vom Unterkunftsgeber auszustellen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kirchhundem.
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