Nordrhein-Westfalen
Kurbeitrag in Eslohe
- Höhe
- 2,34 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,34 € je Person und Aufenthaltstag zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. Der Gastgeber erfasst die Gäste, meldet bis zum 5. des Folgemonats online und zieht den Beitrag ein.
- Höhe
- 2,34 € pro Person und Nacht
Der Kurbeitrag beträgt ab dem 01.01.2024 je Person und Aufenthaltstag 2,34 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für geschäftsbedingte Übernachtungen 50 % Reduzierung, also 1,17 € je Person und Aufenthaltstag zuzüglich Mehrwertsteuer. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsbedingte Übernachtungen zahlen 50 % (1,17 € je Person und Aufenthaltstag zuzüglich Mehrwertsteuer). Ortsfremde zu beruflichen Ausbildungszwecken sind befreit (§ 8 Abs. 1 c).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Bis zum 5. Tag des Folgemonats alle Übernachtungen des Vormonats elektronisch (Online-Meldeverfahren) an die Gemeinde übermitteln (§ 7 Abs. 3).
- Zahlung
- Der Unterkunftsgeber zieht den Kurbeitrag von den Gästen ein und führt ihn ab; die Gemeinde setzt ihn per Bescheid fest, fällig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 7 Abs. 4, 5). Gegenüber dem Gast fällig am Abreisetag (§ 5 Abs. 2).
- Einreichung
- Online-Meldeverfahren an die Gemeinde Eslohe (Sauerland).
- Betrieb anzeigen
- Personalien (Name, Anschrift, Alter, Ankunfts- und Abreisetag) erfassen; veränderte Abreise unverzüglich melden. Gästekarte unmittelbar nach Ankunft ausstellen (§ 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Eslohe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Eslohe ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Betrag ist zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben.
- Befreit mit Nachweis sind u. a. Familienbesucher im Haushalt von Einwohnern, Jugendlager, stationäre Kranke und Kranke/Schwerbehinderte, die keine Kureinrichtungen besuchen können.
- Der Unterkunftsgeber haftet nach § 11 Abs. 3 KAG NRW für vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug und Abführung.
- Erhebungsgebiet sind nur die anerkannten Kurgebiete Eslohe, Wenholthausen und Cobbenrode.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eslohe.
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