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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag in Eslohe

Höhe
2,34 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

2,34 € je Person und Aufenthaltstag zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. Der Gastgeber erfasst die Gäste, meldet bis zum 5. des Folgemonats online und zieht den Beitrag ein.

Höhe
2,34 € pro Person und Nacht
Der Kurbeitrag beträgt ab dem 01.01.2024 je Person und Aufenthaltstag 2,34 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für geschäftsbedingte Übernachtungen 50 % Reduzierung, also 1,17 € je Person und Aufenthaltstag zuzüglich Mehrwertsteuer. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsbedingte Übernachtungen zahlen 50 % (1,17 € je Person und Aufenthaltstag zuzüglich Mehrwertsteuer). Ortsfremde zu beruflichen Ausbildungszwecken sind befreit (§ 8 Abs. 1 c).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Bis zum 5. Tag des Folgemonats alle Übernachtungen des Vormonats elektronisch (Online-Meldeverfahren) an die Gemeinde übermitteln (§ 7 Abs. 3).
Zahlung
Der Unterkunftsgeber zieht den Kurbeitrag von den Gästen ein und führt ihn ab; die Gemeinde setzt ihn per Bescheid fest, fällig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 7 Abs. 4, 5). Gegenüber dem Gast fällig am Abreisetag (§ 5 Abs. 2).
Einreichung
Online-Meldeverfahren an die Gemeinde Eslohe (Sauerland).
Betrieb anzeigen
Personalien (Name, Anschrift, Alter, Ankunfts- und Abreisetag) erfassen; veränderte Abreise unverzüglich melden. Gästekarte unmittelbar nach Ankunft ausstellen (§ 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Eslohe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Eslohe ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Betrag ist zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben.
  • Befreit mit Nachweis sind u. a. Familienbesucher im Haushalt von Einwohnern, Jugendlager, stationäre Kranke und Kranke/Schwerbehinderte, die keine Kureinrichtungen besuchen können.
  • Der Unterkunftsgeber haftet nach § 11 Abs. 3 KAG NRW für vollständigen, zeitgerechten und richtigen Einzug und Abführung.
  • Erhebungsgebiet sind nur die anerkannten Kurgebiete Eslohe, Wenholthausen und Cobbenrode.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eslohe.

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