Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe (Kurtaxe) in Klink
- Höhe
- ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Abrechnung und Fristen
- nach BescheidMeldung monatlich, bis zum 5. des Folgemonats; Zahlung zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht
- Kinder
- unter 6 frei
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: monatlich, bis zum 5. des Folgemonats (§ 9 Abs. 7). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 9 Abs. 7).
Regeln im Detail
Klink erhebt ganzjährig eine Kurabgabe (in der Satzung Gästeabgabe): 2,00 € je Person und Aufenthaltstag von April bis Oktober, 1,00 € von November bis März. Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Der Quartiergeber zieht die Abgabe am Anreisetag für den ganzen Aufenthalt ein und meldet die Gäste bis zum 5. des Folgemonats dem Amt Seenlandschaft Waren, das den Abgabenbescheid erlässt.
- Höhe
- ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Übernachtungsgäste zahlen je Person und Aufenthaltstag 2,00 € in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober, darin 0,75 € für Mobilitätsangebote) und 1,00 € in der Nebensaison (1. November bis 31. März). Die Abgabe wird ganzjährig erhoben. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit. (gilt seit 01.05.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Anerkannt als
- Erholungsort (amtliche Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stand April 2026)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Gemeinde Klink (Amt Seenlandschaft Waren)
- Meldung der Gäste
- Monatlich, bis zum 5. des Folgemonats. Gäste über das vom Erhebungsort vorgegebene elektronische Meldeverfahren melden; alternativ geht die Meldung in Papierform mit den bereitgestellten Vordrucken (§ 9 Abs. 5 und 8). Ansprechpartner sind das Amt Seenlandschaft Waren und die Tourist-Information Klink. § 9 Abs. 7
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Ankunftstag. § 6 Abs. 2
- Zahlung nach Bescheid
- Zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht. § 9 Abs. 7
- Außerdem in der Satzung
- Die gültige Satzung für alle Gäste sichtbar auslegen (§ 9 Abs. 4); unbenutzte oder verschriebene Vordrucke bis 15. Januar des Folgejahres zurückgeben (§ 9 Abs. 8). Zahlungsverweigerer unverzüglich dem Amt melden (§ 9 Abs. 11).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Klink nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Klink ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Kurabgabe gilt im gesamten Gemeindegebiet (Ortsteile Klink, Grabenitz, Sembzin, Urlauberdorf Klink, Eldenburg-Süd) und wird ganzjährig erhoben (§ 1, § 2).
- Befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit Grad 100 und ihre Begleitperson mit Eintrag B im Ausweis (§ 4); Quartiergeber dürfen keine Befreiungen oder Ermäßigungen gewähren (§ 9 Abs. 9).
- Die Jahresgästeabgabe beträgt 35,00 € (28 Tagessätze der Hauptsaison ohne Mobilitätsangebot); sie wird per Bescheid erhoben (§ 5 Abs. 4, § 6 Abs. 3).
- Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts zahlt der Quartiergeber zu viel gezahlte Gästeabgabe zurück (§ 8).
- Die Satzung vom 02.06.2021 ist mit Inkrafttreten am 01.05.2025 außer Kraft getreten (§ 13).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Klink – Kurabgabensatzung vom 30.04.2025 (in Kraft 01.05.2025)
- Amt Seenlandschaft Waren – Satzungsliste: 14-Kurabgabesatzung Klink
- Gemeinde Klink – Kontakt (Tourist-Information)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Klink.
Verlauf für Klink
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Klink nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Klink
Was kostet die Kurtaxe in Klink?
Kurabgabe in Klink: ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Klink, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Klink?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptsaison: 3 × 2,00 € = 6,00 € (× 7). Insgesamt 42,00 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Klink damit auf Platz 137 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Klink Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei.
Wann müssen Gastgeber in Klink die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: monatlich, bis zum 5. des Folgemonats (§ 9 Abs. 7). Einzug beim Gast: spätestens am Ankunftstag (§ 6 Abs. 2). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 9 Abs. 7). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Klink startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Klink im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Klink startet. Eine E-Mail, keine Werbung.