Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Waren (Müritz)
- Höhe
- ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag: 2,50 € vom 01.04. bis 31.10., 2,00 € vom 01.11. bis 31.03. (Satzung in der Fassung der 3. Änderung, gültig ab 01.04.2026). An- und Abreisetag gelten als ein Tag, berechnet wird der Anreisetag. Die Abgabe ist am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt fällig und wird vom Quartiergeber eingezogen.
- Höhe
- ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Übernachtungsgäste zahlen je Aufenthaltstag 2,50 € in der Hauptsaison (01.04. bis 31.10.) und 2,00 € in der Nebensaison (01.11. bis 31.03.). Darin ist ein Entgelt für Mobilitätsangebote von 0,50 € (Hauptsaison) bzw. 0,20 € (Nebensaison) enthalten. Tagesgäste: 1,50 € bzw. 1,00 €. Statt der Tagesabgabe kann eine Jahreskurabgabe von 60,00 € je Person gezahlt werden. (gilt seit 01.04.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abrechnung bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Stadt (§ 9 Abs. 6).
- Zahlung
- Gast zahlt am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt an den Quartiergeber (§ 4 Abs. 2); der Quartiergeber führt ab (§ 9 Abs. 2, 6).
- Einreichung
- Gewerbliche Quartiergeber ab 8 Betten müssen die Daten elektronisch über das Meldefachverfahren übermitteln (§ 9 Abs. 4); sonst analoges Meldescheinverfahren.
- Betrieb anzeigen
- Jeder Quartiergeber ist ganzjährig zur Meldung, Einziehung und Abführung verpflichtet (§ 9 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Waren (Müritz) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Waren (Müritz) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Aufwandsentschädigung für Quartiergeber: 3,5 % der abgerechneten Kurabgabe beim elektronischen, 2,0 % beim analogen Meldeverfahren.
- Bei begründetem vorzeitigem Abbruch erstattet der Quartiergeber zu viel gezahlte Abgabe; der Anspruch erlischt 14 Tage nach Abreise.
- Nicht verwendete Meldescheine sind bis 15. Januar des Folgejahres zurückzugeben, sonst 30,00 € je Vordruck.
- Quartiergeber dürfen keine Befreiungen oder Ermäßigungen von sich aus gewähren.
- Ab 01.04.2026 gelten die Sätze der 3. Änderungssatzung; die Lesefassung ist rechtlich unverbindlich.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Waren (Müritz) – Bekanntmachung 3. Änderungssatzung Kurabgabe
- Stadt Waren (Müritz) – Lesefassung Kurabgabensatzung
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Waren (Müritz).
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