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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Waren (Müritz)

Höhe
ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag: 2,50 € vom 01.04. bis 31.10., 2,00 € vom 01.11. bis 31.03. (Satzung in der Fassung der 3. Änderung, gültig ab 01.04.2026). An- und Abreisetag gelten als ein Tag, berechnet wird der Anreisetag. Die Abgabe ist am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt fällig und wird vom Quartiergeber eingezogen.

Höhe
ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Übernachtungsgäste zahlen je Aufenthaltstag 2,50 € in der Hauptsaison (01.04. bis 31.10.) und 2,00 € in der Nebensaison (01.11. bis 31.03.). Darin ist ein Entgelt für Mobilitätsangebote von 0,50 € (Hauptsaison) bzw. 0,20 € (Nebensaison) enthalten. Tagesgäste: 1,50 € bzw. 1,00 €. Statt der Tagesabgabe kann eine Jahreskurabgabe von 60,00 € je Person gezahlt werden. (gilt seit 01.04.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abrechnung bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat an die Stadt (§ 9 Abs. 6).
Zahlung
Gast zahlt am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt an den Quartiergeber (§ 4 Abs. 2); der Quartiergeber führt ab (§ 9 Abs. 2, 6).
Einreichung
Gewerbliche Quartiergeber ab 8 Betten müssen die Daten elektronisch über das Meldefachverfahren übermitteln (§ 9 Abs. 4); sonst analoges Meldescheinverfahren.
Betrieb anzeigen
Jeder Quartiergeber ist ganzjährig zur Meldung, Einziehung und Abführung verpflichtet (§ 9 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Waren (Müritz) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Waren (Müritz) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Aufwandsentschädigung für Quartiergeber: 3,5 % der abgerechneten Kurabgabe beim elektronischen, 2,0 % beim analogen Meldeverfahren.
  • Bei begründetem vorzeitigem Abbruch erstattet der Quartiergeber zu viel gezahlte Abgabe; der Anspruch erlischt 14 Tage nach Abreise.
  • Nicht verwendete Meldescheine sind bis 15. Januar des Folgejahres zurückzugeben, sonst 30,00 € je Vordruck.
  • Quartiergeber dürfen keine Befreiungen oder Ermäßigungen von sich aus gewähren.
  • Ab 01.04.2026 gelten die Sätze der 3. Änderungssatzung; die Lesefassung ist rechtlich unverbindlich.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Waren (Müritz).

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