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Niedersachsen

Gästebeitrag in Krummhörn

Höhe
ab 0,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: ab 0,25 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Krummhörn bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Gästebeitrag je Person und Aufenthaltstag, gestaffelt nach Zone (I: Greetsiel, Hauen, Pilsum, Uiterstewehr; II: übriges Gemeindegebiet), Saison (15.03.-31.10. voller, sonst halber Satz) und Alter. Der Vermieter meldet die Gäste innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft und zieht den Beitrag ein.

Höhe
ab 0,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone, Kinder ermäßigt
Je Person und Tag (Zone I / Zone II): 15.03.-31.10. ab 16 Jahren 2,60 / 1,60 EUR, 6 bis unter 16 Jahre 0,50 / 0,50 EUR; übrige Zeit ab 16 Jahren 1,30 / 0,80 EUR, 6 bis unter 16 Jahre 0,25 / 0,25 EUR. Jahresgästebeitrag (30 Aufenthaltstage) 78 / 48 EUR bzw. 15 / 15 EUR. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: ab 0,25 €
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der beitragspflichtigen Gäste innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft (§ 8 Abs. 1); Gästebeitrag innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung an die Gemeinde zu zahlen, soweit nicht direkt gezahlt (§ 8 Abs. 7).
Zahlung
Der Gästebeitrag ist innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft zu zahlen (§ 7 Abs. 1); als Zahlungsnachweis wird eine Gästekarte ausgegeben.
Einreichung
Meldung per Meldeschein (Durchschrift) oder digital/Online-Meldeschein an die Gemeinde Krummhörn, Rathausstr. 2, 26736 Krummhörn; nicht benötigte Gästekartenabschnitte mit dem Meldevordruck bei der Abrechnung zurückgeben.
Betrieb anzeigen
Die Satzung ist in den Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen oder auszuhängen (§ 8 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Krummhörn nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Krummhörn ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gästeverzeichnis führen und 5 Jahre ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres aufbewahren.
  • Die Meldepflicht gilt auch für Zweitwohnungsinhaber; diese zahlen den Jahresgästebeitrag.
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit.
  • Beauftragte Dritte, die Buchungen gewerbsmäßig abwickeln, tragen die Pflichten mit.
Quellen und Prüfstand

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