Niedersachsen
Gästebeitrag in Norden
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Norden bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Je Übernachtung 3,50 € in der Hauptsaison (15.03.–31.10.), sonst 1,80 €, für Personen ab 14 Jahren. Der Beitrag ist für den gesamten Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft fällig; Gastgeber stellen die Gästekarte aus, ziehen den Beitrag ein und melden die Gäste innerhalb von drei Tagen.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Übernachtung für Personen ab 14 Jahren 3,50 € in der Hauptsaison (15.03. bis 31.10.) und 1,80 € in der übrigen Zeit; Kinder bis einschließlich 13 Jahre sind befreit. (gilt seit 11.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung in Norden aufhalten, sind nicht gästebeitragspflichtig (§ 2 Abs. 2 b).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gästekarte und Einzug innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft, Meldung innerhalb von drei Tagen (§ 8 Abs. 1 a); Ablieferung des Beitrags innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung.
- Zahlung
- Einzug beim Gast; Zahlung an die Gästebeitragskasse bei den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Norden GmbH innerhalb von 14 Tagen nach deren Zahlungsaufforderung.
- Einreichung
- Meldeschein oder Online-Meldeschein der Gästebeitragskasse bei den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Norden GmbH; Gästeverzeichnis fünf Jahre aufbewahren.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Norden nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Norden ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Satzung ist in den vermieteten Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen (§ 8 Abs. 1 d).
- Befreite Personen erhalten trotzdem eine Gästekarte (§ 3 Abs. 2).
- Beauftragte Dritte (z. B. Vermittler) tragen die Pflichten neben dem Wohnungsgeber (§ 8 Abs. 4).
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 04.11.2025) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Norden.
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