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Hessen

Kurbeitrag in Laubach

Höhe
0,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Laubach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 0,50 Euro je Person und Aufenthaltstag, für Kinder von 6 bis 14 Jahren 0,25 Euro. Der Abreisetag wird nicht berechnet. Höchstens 42 Tage (21,00 Euro) im Jahr, bei einer Familie 84 Tage (42,00 Euro). Der Vermieter zieht ein und führt vierteljährlich ab.

Höhe
0,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 9 Abs. 2: Einzug bis zum 20. des auf das Ende eines Quartals folgenden Monats an die Stadt abführen; § 8 Abs. 3: Meldeformulare zum Ende eines jeden Quartals einreichen.
Zahlung
Beitrag am Tag der Abreise fällig, an den Vermieter zu zahlen (§ 5 Abs. 2, 3); in der Rechnung gesondert ausweisen (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Schriftliche Meldung mit dem Zusatz zum Meldeformular der Stadt, elektronisch möglich, wenn die Stadt ein Verfahren bereitstellt (§ 8).
Betrieb anzeigen
Jeden Ortsfremden unverzüglich anmelden (§ 8 Abs. 1); Gästeverzeichnis führen (§ 8 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Laubach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Laubach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Pauschale Entrichtung durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt möglich (§ 5 Abs. 4).
  • Bei vorzeitigem Abbruch Erstattung auf Antrag bis Jahresende (§ 11).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Laubach.

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