Gastgeberklar Ort prüfen

Hessen

Kurbeitrag in Nidda

Höhe
ab 1,70 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Nidda bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

Buchung in Nidda berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Nidda auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag ganzjährig: Zone 1 (Bad Salzhausen) 3,30 EUR, Zone 2 (Geiß-Nidda) 1,70 EUR je Aufenthaltstag; Anreise- und Abreisetag zusammen 1 Tag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in Begleitung Volljähriger sind befreit. Der Beitrag ist am Ankunftstag fällig, Meldeformulare sind binnen 48 Stunden an die Kur- und Touristikinformation zu senden.

Höhe
ab 1,70 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone
Tageskurkarte 3,30 EUR in Zone 1 (Bad Salzhausen) und 1,70 EUR in Zone 2 (Geiß-Nidda); Tag des Eintreffens und Tag der Abreise gelten zusammen als ein Tag; höchstens Jahreskurbeitrag 80,00 EUR. (gilt seit 01.01.2019)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten; die Befreiung entfällt, sobald Kureinrichtungen genutzt werden.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldeformulare binnen 48 Stunden nach An- und Abreise an die Kur- und Touristikinformation (§ 9 Abs. 3); Abführungsfrist an die Stadtkasse im Auszug nicht enthalten (§ 11 fehlt).
Zahlung
Beitragsschuld entsteht am Ankunftstag und ist am selben Tag fällig (§ 5 Abs. 2); Wohnungsgeber ziehen ein und liefern an die Stadtkasse der Stadt Nidda ab (§ 9 Abs. 7).
Einreichung
Meldeformulare der Kur- und Touristikinformation (§ 9 Abs. 1, 3).
Betrieb anzeigen
Abschrift der Satzung durch Aushang an geeigneter Stelle bekannt geben (§ 9 Abs. 9).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Nidda nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Nidda ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Wohnungsgeber müssen ein Gästeverzeichnis führen und vier Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahren (§ 9 Abs. 4).
  • Befreit sind u. a. Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen, Kursen oder Messen sowie Klassen- und Studienfahrten, solange keine Kureinrichtungen genutzt werden (§ 4).
  • Der Kurbeitrag ist eine Bringschuld (§ 9 Abs. 6).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Nidda.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen