Hessen
Kurbeitrag in Nidda
- Höhe
- ab 1,70 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Nidda bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag ganzjährig: Zone 1 (Bad Salzhausen) 3,30 EUR, Zone 2 (Geiß-Nidda) 1,70 EUR je Aufenthaltstag; Anreise- und Abreisetag zusammen 1 Tag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in Begleitung Volljähriger sind befreit. Der Beitrag ist am Ankunftstag fällig, Meldeformulare sind binnen 48 Stunden an die Kur- und Touristikinformation zu senden.
- Höhe
- ab 1,70 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Zone
Tageskurkarte 3,30 EUR in Zone 1 (Bad Salzhausen) und 1,70 EUR in Zone 2 (Geiß-Nidda); Tag des Eintreffens und Tag der Abreise gelten zusammen als ein Tag; höchstens Jahreskurbeitrag 80,00 EUR. (gilt seit 01.01.2019) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder -ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten; die Befreiung entfällt, sobald Kureinrichtungen genutzt werden.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldeformulare binnen 48 Stunden nach An- und Abreise an die Kur- und Touristikinformation (§ 9 Abs. 3); Abführungsfrist an die Stadtkasse im Auszug nicht enthalten (§ 11 fehlt).
- Zahlung
- Beitragsschuld entsteht am Ankunftstag und ist am selben Tag fällig (§ 5 Abs. 2); Wohnungsgeber ziehen ein und liefern an die Stadtkasse der Stadt Nidda ab (§ 9 Abs. 7).
- Einreichung
- Meldeformulare der Kur- und Touristikinformation (§ 9 Abs. 1, 3).
- Betrieb anzeigen
- Abschrift der Satzung durch Aushang an geeigneter Stelle bekannt geben (§ 9 Abs. 9).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Nidda nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Nidda ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Wohnungsgeber müssen ein Gästeverzeichnis führen und vier Jahre nach der letzten Eintragung aufbewahren (§ 9 Abs. 4).
- Befreit sind u. a. Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen, Kursen oder Messen sowie Klassen- und Studienfahrten, solange keine Kureinrichtungen genutzt werden (§ 4).
- Der Kurbeitrag ist eine Bringschuld (§ 9 Abs. 6).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Nidda.
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