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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Lauterbach

Höhe
1,70 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 1,70 € je Person und Aufenthaltstag, Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Geschäftsreisende sind befreit. Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats.

Höhe
1,70 € pro Person und Nacht
1,70 € je Person und Aufenthaltstag (inkl. KONUS-Teilbetrag); Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 4); ortsfremde Personen aus beruflichen Gründen sowie Tagungsteilnehmer auf Antrag für die ersten drei Aufenthaltstage (§ 5 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 9 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fälligen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 10 Abs. 2).
Zahlung
Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 8 Abs. 1); Meldepflichtige ziehen ein und führen ab (§ 10 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 9 Abs. 6); auf Anforderung sind die abgeführten Beträge nach Formblatt aufzuschlüsseln (§ 10 Abs. 2).
Betrieb anzeigen
An- und Abmeldung der Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lauterbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Lauterbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • In der Kurtaxe ist ein Teilbetrag für die KONUS-Fahrentgelterstattung enthalten.
  • Familienbesuche ohne Nutzung von Kureinrichtungen und Schullandheimteilnehmer sind befreit.
  • Zu den Meldedaten gehören u. a. Staatsangehörigkeit, Ausweisnummer und KFZ-Kennzeichen (§ 9 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lauterbach.

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