Baden-Württemberg
Kurtaxe in Schramberg
- Höhe
- 1,80 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 10 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,80 € je Person und Aufenthaltstag, Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis einschließlich 9 Jahre sind befreit. Der Gastgeber zieht die Kurtaxe ein und führt sie monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 1,80 € pro Person und Nacht
1,80 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Darin ist der KONUS-Anteil enthalten. (gilt seit 01.01.2018) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 10 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fälligen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab und haften dafür (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5).
- Betrieb anzeigen
- Anmeldung und Abmeldung innerhalb von 7 Tagen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Schramberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Schramberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Für nicht zurückgegebene Meldescheine wird eine Gebühr von 1,80 € je Schein erhoben.
- Tageskurtaxe für den Erlebnisbauernhof Waldmössingen: 1,00 € je Tagesbesucher.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schramberg.
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