Schleswig-Holstein
Kurabgabe (Kurtaxe) in Lübeck-Travemünde
- Höhe
- ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tagen nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 12.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 12.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurabgabe gilt nur im Stadtteil Travemünde der Hansestadt Lübeck (Seeheilbad); im übrigen Stadtgebiet wird sie nicht erhoben. Sie beträgt seit 15.05.2026 3,50 € je Person und Tag in der Sommerkurzeit (15.05.-14.09.) und 2,00 € in der übrigen Zeit; der Anreisetag wird nicht berechnet. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Wohnungsgeber melden die Gäste innerhalb von 3 Tagen digital beim Kurbetrieb Travemünde an und führen die Abgabe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ab.
- Höhe
- ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Tag einschließlich Mehrwertsteuer 3,50 € in der Sommerkurzeit (15.05.-14.09.) und 2,00 € in der Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit (01.01.-14.05. und 15.09.-31.12.); der Anreisetag wird nicht berechnet. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Jahreskurabgabe auf Antrag 98,00 € (28 Sommertage). (gilt seit 15.05.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die zu Erwerbszwecken oder gewerblichen Ausbildungszwecken Unterkunft nehmen, soweit sie die Kureinrichtungen weder während noch außerhalb dieser Aufenthaltszwecke in Anspruch nehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9).
- Anerkannt als
- Tourismusort; Ortsteil Travemünde: Seeheilbad (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung der aufgenommenen Personen innerhalb von 3 Tagen beim Kurbetrieb Travemünde, digital über den Onlinemeldeschein ostseecard (§ 9 Abs. 1); Kurabgabe einziehen, ostseecard aushändigen und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung an den Kurbetrieb Travemünde abführen (§ 9 Abs. 3). Der Gast zahlt spätestens am Tag nach der Ankunft für die gesamte Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts (§ 6 Abs. 1).
- Zahlung
- Der Wohnungsgeber zieht die Kurabgabe ein, händigt die ostseecard aus und führt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung an den Kurbetrieb Travemünde oder die beauftragte Stelle ab; er haftet für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9 Abs. 3).
- Einreichung
- Digitale Anmeldung über den onlinemeldeschein ostseecard; analoge Meldung nur mit Ausnahmegenehmigung des Kurbetriebs Travemünde (§ 9 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lübeck nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Lübeck ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Kurabgabe wird nur im Stadtteil Travemünde erhoben (Stadtbezirke Ivendorf, Alt-Travemünde/Rönnau, Priwall, Teutendorf, Brodten, § 2 Abs. 2); für Unterkünfte im übrigen Lübecker Stadtgebiet fällt sie nicht an.
- Wohnungsgeber führen ein Gästeverzeichnis, in das alle aufgenommenen Personen am Tage der Ankunft einzutragen sind (§ 9 Abs. 2).
- Pauschale Jahreskurabgabe auf Antrag 98,00 € für 28 Tage der Sommerkurzeit; für Eigentümer oder Besitzer von Wohnungen auf Antrag herabgesetzt auf 56,00 € (§ 7 Abs. 2 und 3).
- Die Satzung regelt zusätzlich eine Strandbenutzungsgebühr, die nicht Teil dieses Datensatzes ist.
- Weigert sich der Gast zu zahlen, befreit sich der Wohnungsgeber von der Haftung nur durch unverzügliche Unterrichtung des Kurbetriebs Travemünde (§ 9 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand
- Hansestadt Lübeck – Lesefassung Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde (Fassung der 2. Änderungssatzung, in Kraft ab 15.05.2026)
- Hansestadt Lübeck – Beschlussvorlage VO/2026/14832 mit Entwurf der 2. Änderungssatzung (Anlage I)
Zuletzt geprüft am 12.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lübeck.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Lübeck
Was kostet die Kurtaxe in Lübeck?
Kurabgabe in Lübeck: ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Lübeck Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Lübeck die Kurtaxe anmelden?
Anmeldung: jeder Gast binnen 3 Tagen nach Ankunft. Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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