Schleswig-Holstein
Keine Kurtaxe in Bad Segeberg
Im veröffentlichten Ortsrecht der Stadt Bad Segeberg steht keine Satzung über Kurabgabe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Stadt eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Regeln im Detail
- Anerkannt als
- Luftkurort (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Gut zu wissen
- Bad Segeberg erhebt eine Tourismusabgabe von Personen und Personenvereinigungen, denen der Tourismus wirtschaftliche Vorteile bietet (Bescheid, Bemessung nach den touristisch bedingten Einnahmen; Satzung Stand Dezember 2021 mit Nachtragssatzungen, zuletzt 2025). Gäste zahlen sie nicht; ob und wie sie einen Betrieb trifft, regelt diese Satzung.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Segeberg – Satzungen A-Z (ohne Kurabgabe-, Kurbeitrags- oder Gästebeitragssatzung; Tourismusabgabesatzung der Betriebe vorhanden)
- Stadt Bad Segeberg – Tourismusabgabesatzung (Stand Dezember 2021): Pflichtig sind Personen mit wirtschaftlichen Vorteilen aus dem Tourismus
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Segeberg.
Verlauf für Bad Segeberg
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Bad Segeberg nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.